BERLIN. Der Polizeibeauftragte des Deutschen Bundestages, Uli Grötsch (SPD), hat sich dafür ausgesprochen, alle AfD-Mitglieder aus dem Polizeidienst zu entlassen. „Eine AfD-Mitgliedschaft und eine Tätigkeit als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter sind nicht miteinander vereinbar“, sagte Grötsch der Rheinischen Post.
Grötsch verwies zur Begründung auf die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Daraus ergäben sich nach seiner Auffassung konkrete Konsequenzen für den öffentlichen Dienst. „Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD muß die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben“, betonte der SPD-Politiker. Sichtbares Engagement bedeute etwa die Kandidatur für kommunale Gremien oder ein Bundestagsmandat.
Dobrindt will Einzelfallprüfung
Damit widerspricht der SPD-Politiker auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der pauschale Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst ausgeschlossen hatte. „Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, betonte Dobrindt.
Ähnlich hatte sich auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muß man beweisen, daß diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat“, sagte Reul. Das sei nur mit sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich – „ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist“.
Es ist nicht das erste Mal, daß SPD-Politiker Grötsch gegen AfD-Mitglieder bei der Polizei wettert. Bereits im März 2024 hatte er die Mitgliedschaft von Polizeibeamten in der AfD als „hochproblematisch“ bezeichnet. Darunter falle auch jede „anderweitige Unterstützung“ der Partei. Die AfD habe sich „in den vergangenen Monaten extrem radikalisiert“, sagte Grötsch damals. Die Geschichte lehre, daß es „verheerend“ sei, wenn „Polizei und Justiz von Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ unterwandert würden, zitiert ihn die Welt. Er ist ausschließlich für die Bundespolizeibehörden zuständig.
Grötsch wettert immer wieder gegen die AfD
Mitglieder der Polizei müßten „erkennen, wenn ihnen von Rechtsextremen Botschaften untergejubelt“ werden sollten. Jeder, der bei der Polizei arbeite, müsse wissen, wieso „Rechtsextreme“ solche Inhalte verbreiten würden und wie man damit umzugehen habe. Wer selbst solche Inhalte in Chatgruppen verbreite, habe „weder bei der Polizei noch in anderen staatlichen Institutionen etwas zu suchen“.
Der Posten eines Polizeibeauftragten beim Bundestag wurde 2024 mit den Stimmen der damaligen Ampel-Koalition geschaffen. Seine Aufgabe ist es laut Bundestag, „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Bundestagspolizei aufzudecken und zu untersuchen“. Er soll zudem als „Ansprechpartner für Beschäftigte dieser Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sind“, fungieren. (ho)