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Aschaffenburg und das Justizversagen: Nach Angriff auf Kleinkinder: Afghane kommt in Psychiatrie

Aschaffenburg und das Justizversagen: Nach Angriff auf Kleinkinder: Afghane kommt in Psychiatrie

Aschaffenburg und das Justizversagen: Nach Angriff auf Kleinkinder: Afghane kommt in Psychiatrie

Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
Aschaffenburg und das Justizversagen
 

Nach Angriff auf Kleinkinder: Afghane kommt in Psychiatrie

Ein ausreisepflichtiger Afghane tötete zwei Menschen, darunter ein Kleinkind. In Haft ist er dafür nicht – er wurde in eine Psychiatrie eingeliefert. Warum der mehrfach straffällige Migrant überhaupt auf freiem Fuß war.
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ASCHAFFENBURG. Der Afghane, der bei seiner Attacke auf eine Kita-Gruppe zwei Menschen tötete, hat bereits zuvor viele Straftaten begangen. Zu viele, um im Gefängnis zu sitzen. Der Fall des 28jährigen offenbart gravierende Mißstände im Umgang mit straffälligen Migranten. Er blieb trotz wiederholter Verurteilungen auf freiem Fuß – eine Verkettung von Justizversäumnissen.

Im Frühjahr 2024 wurde Enamullah O. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Anlaß war eine Schlägerei im Flüchtlingszentrum Schweinfurt. Als er die Geldstrafe nicht zahlte, verhängte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt im Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen und setzte den Haftbeginn auf den 23. Dezember fest.

Gesamtstrafe sollte gebildet werden

Doch der Afghane trat seine Strafe nicht an. Trotz seines bekannten Aufenthaltsortes im Flüchtlingsheim verzichtete die Polizei darauf, ihn zu verhaften. Die Staatsanwaltschaft erklärte später, daß Abwarten in solchen Fällen „übliche Vorgehensweise“ sei.

Hinzu kam, daß Enamullah O. wegen eines weiteren Vergehens – versuchter Betrug – im Juli 2024 zu einer zusätzlichen Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt worden war. Die Strafprozeßordnung sieht vor, daß bei mehreren Verurteilungen eine Gesamtstrafe gebildet wird. Da die erforderlichen Übersetzungen und Zustellungen jedoch noch ausstanden, wurde die Vollstreckung der Strafe verzögert. Diese Versäumnisse führten dazu, daß der abgelehnte Asylbewerber am 22. Januar 2025 nicht im Gefängnis saß, sondern in einem Park in Aschaffenburg eine tödliche Messerattacke verübte. Unterdessen wird der Afghane in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Eine Ermittlungsrichterin ordnete am Donnerstag die Unterbringung an. Dies gaben Polizei und Staatsanwaltschaft in Würzburg bekannt.

Hergang der Tat

Die Messerattacke ereignete sich am Mittwochmittag in einem Park in Aschaffenburg. Der Täter soll einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft sowie einen 41jährigen Deutschen gezielt und unvermittelt mit einem Küchenmesser getötet haben. Zudem wurden ein zweijähriges syrisches Mädchen und ein 72jähriger Mann schwer verletzt. Die Erzieherin der betroffenen Kita-Gruppe erlitt in dem Tumult einen Armbruch. (rr)

Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter. Foto:picture alliance/dpa | Daniel Löb
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