BERLIN. Nach den Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum „Stadtbild“ hat die Berliner Staatsanwaltschaft mehr als 1.000 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhalten. Ein Sprecher der Behörde bestätigte, man prüfe derzeit die Vorwürfe. Ein Anfangsverdacht sei bislang nicht festgestellt worden. Die Anzeigen stammen nach Medienberichten teils von Parteigliederungen der Grünen und der Linkspartei.
Auch Privatpersonen und Vereine sollen Strafanträge gestellt haben. Die Zahl sei so groß, daß eine genaue Zuordnung derzeit nicht möglich sei, teilte die Staatsanwaltschaft laut Tagesspiegel mit.
Juristische Folgen für Merz?
Auslöser war eine Äußerung des Kanzlers bei einer Pressekonferenz in Brandenburg. Dort hatte Merz erklärt: „Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“ Kritiker warfen ihm daraufhin Rassismus und eine sprachliche Annäherung an die AfD vor.
In Justizkreisen gilt es als unwahrscheinlich, daß die Aussage strafrechtliche Folgen haben wird. Der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch greife nur, wenn zum Haß oder zu Gewaltmaßnahmen gegen bestimmte Gruppen aufgerufen werde. Schon in der Vergangenheit hatten mehrere Strafanzeigen gegen Merz wegen ähnlicher Vorwürfe zu keiner Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt. (rr)






