BERLIN. Ende November 2024 hat sich der Rechnungshof das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vorgeknöpft. Jetzt werden brisante Details zur Steuergeldverschwendung des grün geführten Amtes öffentlich. Neben überhöhten Gehältern und Prämien ohne Begründung gab es sogar bezahlte Fortbildungen in Shiatsu-Massagen.
Die JF berichtete bereits über die besonders auffällige Einstellungspraxis im Bezirksamt. So wurde einer Verwaltungsmitarbeiterin die Entgeltgruppe 11 (bis zu 5.600 Euro brutto monatlich) zugewiesen, obwohl keine Bewertung ihres Arbeitsgebiets vorlag. Zusätzlich wurden ihr zwölf Jahre Berufserfahrung angerechnet – dabei sind maximal drei Jahre zulässig. Noch absurder: Selbst Elternzeiten von insgesamt 22 Monaten wurden als einschlägige Berufserfahrung gewertet, was ihr Gehalt weiter in die Höhe trieb. Das erfuhr die B.Z. aus einer bis dato geheimen Anlage des Rechnungshofberichts.
Kein Studium? Kein Problem!
Auch bei anderen Neueinstellungen scheint es weniger um Qualifikationen als um die richtige politische Einstellung gegangen zu sein. Eine Mitarbeiterin erhielt laut dem Bericht 2019 die Entgeltgruppe 9 (bis zu 4.600 Euro brutto), obwohl der für die Auswahl herangezogene Studienabschluß nicht nachgewiesen wurde. Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2017: Eine Bewerberin erhielt eine Verwaltungsstelle, obwohl sie weder den geforderten Studienabschluß noch die verlangte Berufserfahrung vorweisen konnte. Laut Rechnungshof war diese Einstellung rechtswidrig.
Hinzu kommen weitere zweifelhafte Zahlungen. Ein Verwaltungsmitarbeiter erhielt mehrere Leistungsprämien, darunter 3.490 Euro im August 2020 und 3.553 Euro im Dezember 2021. Zusätzlich wurde ihm eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro gewährt. Doch für keine dieser Zahlungen konnte das Bezirksamt eine Begründung oder einen Leistungsnachweis vorlegen.
Der demographische Wandel ist schuld
Absurd mutet der Fall eines technischen Tarifbeschäftigten an, der 2019 an einer einwöchigen Fortbildung in Shiatsu-Massagen teilnahm. Laut Rechnungshof wurde diese Zeit als bezahlte Freistellung im „dienstlichen Interesse“ eingetragen, obwohl in den Unterlagen weder Bildungsurlaub noch eine andere Form der Abwesenheit dokumentiert ist.
Das Bezirksamt ließ Vorwürfe zum grünen Filz bislang nicht gelten. Man sei angesichts des demographischen Wandels und eines steigenden Personalbedarfs schlichtweg darauf angewiesen, „Mitarbeiter zu gewinnen und vorhandenes qualifiziertes Personal zu halten“, hieß es im November. (rr)