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Stefanie Hubig: „Dürfen nicht zögern“ – Justizministerin offen für AfD-Verbot

Stefanie Hubig: „Dürfen nicht zögern“ – Justizministerin offen für AfD-Verbot

Stefanie Hubig: „Dürfen nicht zögern“ – Justizministerin offen für AfD-Verbot

Stefanie Hubig (SPD) sitzt mit ernstem Blick im Bundestag, hält ein Smartphone in der Hand. Vor ihr liegen mehrere Aktenordner und Stifte auf dem Tisch. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig während einer Sitzung im Bundestag: Die Sozialdemokratin schließt ein AfD-Verbotsverfahren nicht aus. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Stefanie Hubig (SPD) sitzt mit ernstem Blick im Bundestag, hält ein Smartphone in der Hand. Vor ihr liegen mehrere Aktenordner und Stifte auf dem Tisch. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig während einer Sitzung im Bundestag: Die Sozialdemokratin schließt ein AfD-Verbotsverfahren nicht aus. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig während einer Sitzung im Bundestag: Die Sozialdemokratin schließt ein AfD-Verbotsverfahren nicht aus. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Stefanie Hubig
 

„Dürfen nicht zögern“ – Justizministerin offen für AfD-Verbot

Bundesjustizministerin Hubig hält ein Parteiverbot der AfD für möglich. Die SPD-Politikerin mahnt zur Prüfung – und zur Entschlossenheit. Kanzler Merz hatte andere Ideen.
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BERLIN. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich offen für ein AfD-Verbotsverfahren gezeigt. Ein solches Vorgehen dürfe „nicht allein aus politischen Gründen vom Tisch genommen“ werden, sagte sie der Rheinischen Post. Auch dürfe man sich nicht davon abschrecken lassen, daß sich die Partei in einem solchen Fall „mal wieder als Opfer inszenieren könnte“.

Zugleich betonte die Ministerin, die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot seien hoch. Zunächst müsse das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgewertet werden. Anschließend sei zu prüfen, „ob die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung planvoll und aktiv bekämpft und ob das nachgewiesen werden kann“. Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, müsse man handeln: „Dann dürfen wir nicht zögern.“ Das Grundgesetz sei dabei ihr „Kompaß“.

AfD-Verbotsprüfung sei gemeinsame Aufgabe

Ein Verbotsverfahren könne nur gemeinsam von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitet werden. „Am besten alle gemeinsam“, sagte Hubig. Zugleich stellte sie klar, ein juristisches Vorgehen gegen die AfD dürfe keine politische Auseinandersetzung ersetzen: „Denn sehr viele Menschen, die diese Partei wählen, sind nicht rechtsextrem. Deren Vertrauen wollen wir als demokratische Parteien zurückgewinnen.“

Ein Parteiverbot kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Voraussetzung ist, daß die betreffende Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv und planvoll bekämpft. Das Verfahren ist langwierig, die Hürden sind hoch – zwei frühere Anläufe gegen die NPD blieben erfolglos.

Merz kritisierte „politische Konkurrentenbeseitigung“

Widerspruch kam unterdessen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Er hatte Mitte Mai in der Zeit erklärt, ein AfD-Verbotsverfahren durch den Bundestag abzulehnen. „‚Aggressiv kämpferisch‘ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muß nachgewiesen werden. Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat.“ Ein solches Verfahren aus der Mitte des Parlaments zu betreiben, lehne er ab: „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“

Weitere Themen: Hubig lehnte Strafrechtsverschärfungen bei Messerangriffen ab und warnte vor „ungerechten Ergebnissen“ bei starren Mindeststrafen. Statt dessen forderte sie schnellere Verfahren und eine starke Justiz. Die Herabsetzung der Strafmündigkeit für Kinder wies sie strikt zurück. Gegen häusliche Gewalt kündigte sie ein Gesetz mit GPS-Fußfesseln an. Im Verbraucherschutz sprach sie sich für die Beibehaltung der bisherigen Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen aus und lehnte Sondervorteile für Business-Class-Kunden ab. (sv/mit KI)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig während einer Sitzung im Bundestag: Die Sozialdemokratin schließt ein AfD-Verbotsverfahren nicht aus. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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