Anzeige
Anzeige

„Potsdamer Treffen“: Die nächste Schlappe für „Correctiv“ vor Gericht

„Potsdamer Treffen“: Die nächste Schlappe für „Correctiv“ vor Gericht

„Potsdamer Treffen“: Die nächste Schlappe für „Correctiv“ vor Gericht

Verlier und Gewinner: „Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.
Verlier und Gewinner: „Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.
Verlier und Gewinner: „Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Fotos: picture alliance / dts-Agentur
„Potsdamer Treffen“
 

Die nächste Schlappe für „Correctiv“ vor Gericht

Correctiv wollte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der zahlreiche Prozesse zur Räuberpistole über das „Potsdamer Treffen“ gewann, Kritik an der Geschichte verbieten. Damit ist das aktivistische Medienhaus nun letztinstanzlich gescheitert.
Anzeige

BERLIN. Correctiv ist vor dem Kammergericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, die Kritik des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau (CDU) an dem  Bericht über das „Potsdamer Treffen“ verbieten zu lassen. Nachdem das Gericht dem auch mit Steuergeldern finanzierten Medienhaus mitteilte, daß der Verbotsantrag chancenlos sei, zog es die Klage zurück. Die vorher vom Landgericht Berlin festgestellte Niederlage ist damit rechtskräftig.

Vosgerau hatte in einem Spendenaufruf für seine hohen Anwalts- und Gerichtskosten geschrieben, daß Correctiv die angeblichen Aussagen Martin Sellners zur Remigration deutscher Staatsbürger beim sogenannten „Potsdamer Treffen“ vor fast zwei Jahren gar nicht als Tatsachen, sondern nur als Meinungsäußerungen verbreitet habe. Und die seien presserechtlich nicht angreifbar.

Diese zutreffende Darstellung wollte Correctiv verbieten lassen und verlor. Damit hat das Medienhaus laut Gerichtsentscheidungen wahlweise keine Tatsachen oder falsche Tatsachen behauptet. Letzteres hatte das Landgericht Berlin in seiner Urteilsbegründung nach eine Klage Correctivs gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch geschrieben. Die Politikerin hatte von „dreckigen Correctiv-Lügen“ gesprochen, wogegen das Unternehmen vorging und ebenfalls verlor (die JF berichtete).

„Ohrfeige für die Correctiv-Berichterstattung“

Im aktuellen Fall bezeichnet Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Grüne) von der Kanzlei Höcker, der Vosgerau in allen Verfahren vertritt, die Urteilsbegründung als „eine Ohrfeige für die Correctiv-Berichterstattung“. Das Landgericht Berlin, dessen Urteil nun rechtskräftig ist, hatte geschrieben, Vosgeraus Äußerung sei „eine kritische Bewertung der ‚Methode Correctiv‘“.

Vosgerau mache, so die Richter laut Brennecke, Correctiv einen berechtigten Vorwurf. Denn in der Begründung heiße es, Vosgerau kritisiere, der Artikel sei so geschickt juristisch unangreifbar formuliert, „daß er eine öffentliche Debatte über Tatsachen ausgelöst hat, die in dem Artikel gar nicht behauptet wurden“.

Das Kammergericht Berlin hat dem Medienunternehmen nun mitgeteilt, daß es „die Berufung für offensichtlich unbegründet hält“. Brennecke: „Correctiv hat kapituliert und den Verbotsantrag zurückgenommen.“ Trotzdem sei dies teuer: „Correctiv muß Dr. Vosgerau Anwaltskosten in vierstelliger Höhe erstatten. Hinzu kommt die Kostenbelastung Correctivs mit Gerichtskosten und Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.“ (fh)

Verlier und Gewinner: „Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Fotos: picture alliance / dts-Agentur
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles