BERLIN/ISLAMABAD. In der Debatte um das Einfliegen afghanischer Staatsangehöriger nach Deutschland hat einen neuer Streitfall: Es geht um rund 330 homo- und transsexuelle Afghanen, die auf Betreiben des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) bereits nach Pakistan gebracht wurden – ohne formale Aufnahmezusage.
Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht sich dafür nicht zuständig. Zwar will das Kabinett bestehende, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen weiterhin erfüllen – so betonte es Außenminister Johann Wadephul (CDU) jüngst im Bundestag –, doch für Menschen, die ohne Genehmigung auf Eigeninitiative ausgereist sind, sieht die neue Linie keine Zuständigkeit mehr vor.
Die Betroffenen, von NGO als besonders gefährdet eingestuft, sitzen nun seit teils über zwei Jahren in Islamabad fest. Vertreter des LSVD und weiterer Hilfsorganisationen wie „Kabul Luftbrücke“ berichten von Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium (BMI), in denen eine Ausreise nach Pakistan ausdrücklich erlaubt worden sei – auch ohne formelle Zusage. Juristen sprechen vom Grundsatz des Vertrauensschutzes, von verbindlicher Verwaltungspraxis. Schriftlich gibt es dafür jedoch nichts.
Afghanen könnten in andere Länder
Das BMI dementiert konkrete Zusicherungen, schweigt zu namentlich benannten Referatsleiterinnen – und verweist auf die Regularien: „Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich aus Afghanistan.“ Doch eben dieses Wörtchen – „grundsätzlich“ – könnte zum Stolperstein der Regierung werden. Denn es eröffnet Interpretationsspielräume. Tilmann Röder, einst zuständig für die Fallbearbeitung des Bundesaufnahmeprogramms, sagt: „Die Formulierung wurde bewußt so gewählt, um im Einzelfall auch eine Evakuierung aus Drittländern zu ermöglichen.“
Der LSVD denkt indes bereits über alternative Aufnahmeländer nach: Mexiko, Kanada, Kolumbien. Der Ton gegenüber der Bundesregierung wird schärfer. Man fühle sich „verraten“ – und erwägt nun juristische Schritte. (rr)