BERLIN/KÖLN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sein neues Gutachten über die AfD noch nicht fertiggestellt. Das bestätigte das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium (BMI) dem Tagesspiegel und erklärt, warum der Inlandsgeheimdienst es nicht vorlegt.
Im politischen Berlin scharren Politiker der anderen Parteien derweil mit den Hufen. Sie brauchen das Gutachten, um den Verbotsantrag gegen die AfD im Bundestag einzubringen. Sie gehen davon aus, daß der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ hochstuft.
Das Innenministerium, das dem Verfassungsschutz übergeordnet ist, teilte nun mit, das Gutachten „wurde und wird nicht zurückgehalten. Es ist, unabhängig von der Bundestagswahl, noch nicht fertiggestellt und liegt daher dem BMI auch nicht vor“.
Verfassungsschutz wollte Wahlanfechtung verhindern
Ursprünglich wollte das BfV sein neues Gutachten noch im Herbst 2024 vorlegen. Doch dann kamen mehrere Dinge dazwischen. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang kandidierte plötzlich als Direktkandidat für die CDU. Und die Ampel-Koalition zerbrach mit der Folge von Neuwahlen.
Um eine Wahlanfechtung der AfD zu verhindern, so hieß es damals, könne man das Gutachten nicht vor der Bundestagswahl veröffentlichen. Bereits das ließ darauf schließen, daß die Geheimdienstler die Partei hochstufen würden.
Inzwischen haben die Fraktionsgeschäftsführer von Grünen und SPD angekündigt, einen Antrag auf Verbot der zweitstärksten Fraktion im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen, sobald der Verfassungsschutz sein Gutachten präsentiere. CDU-Chef Friedrich Merz signalisierte, er werde seinen Abgeordneten empfehlen, den Antrag zu unterstützen, wenn die Agenten im Auftrag des BMI die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen.
Gutachten soll AfD-Verbot ermöglichen
Nur mit den Stimmen der Unionsfraktion bekäme das Vorhaben eine Mehrheit im Parlament. SPD, Grüne und Linke stehen inzwischen nahezu geschlossen hinter dem Parteiverbot. Der Tagesspiegel zitiert Sicherheitskreise, daß sich die AfD im Laufe der vergangenen Monate, auch während des Bundestagswahlkampfs, ständig weiter radikalisiert habe.
Und dies müsse alles in das Gutachten einfließen. Je detaillierter die Beschreibungen, desto größer ist die Chance, daß das Bundesverfassungsgericht dem Verbotsantrag stattgibt. Demnach sollen auch „Entgleisungen“ von Parteichefin Alice Weidel und der gewachsene Einfluß des Thüringer AfD-Chefs Björn Höckes in das Gutachten einfließen.
Die Last der Beweise, so schreibt das Blatt, „daß es sich bei der AfD als Gesamtpartei tatsächlich um eine ‚gesichert rechtsextremistische‘ Partei handelt“, wachse immer weiter. Auch das Bundesinnenministerium äußere sich in diese Richtung. (fh)