BERLIN. Das Landgericht Berlin hat die ehemalige Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit ihrer Tat habe Kalayci dem „Vertrauen in den Staat“ schweren Schaden zugefügt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sich die einstige Politikerin im Jahr 2019 die Organisation ihrer Hochzeitsfeier unentgeltlich von einer Werbeagentur ausrichten ließ. Im Gegenzug erhielt ebendiese Agentur später einen lukrativen Auftrag über eine Imagekampagne für die Pflegebranche in Höhe von 250.000 Euro – vergeben von Kalaycis Verwaltung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer sprach von „erwiesener Käuflichkeit“. Mit ihrer Tat habe Kalayci dem „Vertrauen in den Staat“ schweren Schaden zugefügt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld ebenfalls eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie eine Geldbuße in Höhe von 36.000 Euro gefordert – Letztere errechnet auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nur teilweise.
Neben Kalayci auch Agenturchef verurteilt
Stattdessen entschied es, sogenannte „Taterlöse“ einzuziehen: Kalayci soll 6.240 Euro an die Justizkasse zahlen. Die Höhe ihrer Rente als Ruhestandsbeamtin sei bei der Strafzumessung berücksichtigt worden – bei Eintritt der Rechtskraft des Urteils würde ihr der Anspruch auf Ruhegehalt aberkannt. Ein gesonderter Verwaltungsakt ist dafür laut Senatsfinanzverwaltung nicht erforderlich.
Mitangeklagt war auch der Leiter der Werbeagentur, dem das Gericht ebenfalls eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auferlegte. Zusätzlich soll er eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro entrichten. Als Taterlös werden 9.450 Euro eingezogen.
Die Agentur hatte laut Gericht 2019 die Hochzeit Kalaycis organisiert, ohne hierfür eine Rechnung zu stellen. Im Folgejahr wurde das Unternehmen mit der bereits genannten Pflegekampagne beauftragt – laut Gericht unter persönlicher Einflussnahme der Senatorin. Die Absprache sei „stillschweigend erfolgt“, hieß es: Das kostenlose Hochzeitsarrangement sei als Gegenleistung für zukünftige Aufträge zu verstehen.
Verteidigung kündigte Revision an
Kalayci wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Sie sei davon ausgegangen, daß ihr Ehemann die Leistungen bezahlt habe. Dieser habe sich maßgeblich um die Organisation der Hochzeit gekümmert. Der Agenturchef wiederum ließ über seinen Anwalt erklären, ein inzwischen ausgeschiedener Mitarbeiter habe die Absprachen getroffen, ohne ihn umfassend zu informieren.
Beide Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Kalaycis Anwalt kündigte noch am Freitag an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. (rr)