BERLIN. Der kürzlich aus dem Gefängnis entlassene Clan-Kriminelle Ahmad Miri soll weiter in Deutschland bleiben können. Das hat die Berliner Senatsinnenverwaltung auf Anfrage der Bild-Zeitung mitgeteilt: „Bei der Person liegt aufgrund der syrischen Staatsangehörigkeit und der Lage in Syrien derzeit ein Abschiebungsverbot vor, so daß sein Aufenthalt geduldet werden muß.“ Berlin wird von einer schwarz-roten Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) regiert.
Syrer? Die Großfamilie Miri stammt eigentlich aus dem Libanon und wanderte Ende der 1980er Jahre nach Deutschland ein. Seitdem ist ihr Name eng mit dem kriminellen Clan-Milieu verbunden. Miri, der sich „der Patron“ nennt, soll laut Polizei über mindestens drei Alias-Identitäten verfügen.
Miri seit 1992 ausreisepflichtig
Die Angaben über seine Geburtsjahre schwanken zwischen 1980, 1982 und 1984. Nachdem er sich zunächst als in Beirut geborener Libanese ausgab, war er später staatenloser Palästinenser, dann Kurde und nun Syrer.
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Miris Asylantrag wurde erstmals vor 32 Jahren abgelehnt. Aufgrund fehlender Reisepässe konnte die Familie, seine Eltern und angeblich zwölf Geschwister, nicht abgeschoben werden.
Seit November 2012 gilt er den deutschen Behörden wegen eines vorgelegten syrischen Passes als Staatsangehöriger des früheren Bürgerkriegslandes. Seitdem sagt er auch, er heiße in Wirklichkeit Ahmad A. Seinen Facebook-Account betreibt er allerdings weiter als Ahmad Miri. Inzwischen wurde er 22mal verurteilt.
Zuletzt erhielt er 2020 vor seinem nun zu Ende gegangenen knapp dreijährigen Gefängnisaufenthalt seine 27. Duldung. Zwar sei seine Ausweisung „unaufschiebbar rechtsgültig“, aber wegen der Situation in Syrien könne er in Deutschland bleiben, hieß es damals. Daran hat sich laut Berliner Senat nichts geändert. (fh)