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„Erhebliche Auswirkungen“: Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan

„Erhebliche Auswirkungen“: Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan

„Erhebliche Auswirkungen“: Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan

UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Kritisiert die Vermengung der Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. (Themenbild)
UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Kritisiert die Vermengung der Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. (Themenbild)
UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Kritisiert die Vermengung der Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Bianca Otero
„Erhebliche Auswirkungen“
 

Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan

Verstößt das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz gegen Frauenrechte? Die UN-Gesandte für Gewalt an Frauen rechnet mit der Bundesregierung heftig ab und befürchtet einen Mißbrauch durch Sexualstraftäter. Berlin ist das egal.
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GENF. Die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat das nun geltende sogenannte Selbstbestimmungsgesetz kritisiert. „Diesem fehlen die notwendigen Schutzmaßnahmen, um den Mißbrauch durch Sexualstraftäter und andere Mißbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern“, bemängelte sie in einem Schreiben an die Bundesregierung. Die im Gesetz vorgenommene Vermengung der Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht werde unter anderem schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen in Frauenhäusern, Badezimmern und Umkleideräumen haben.

Das in dem Gesetz stehende Offenbarungsverbot verschärfe diese Probleme. Wer ohne Zustimmung des Betroffenen dessen früheren Geschlechtseintrag oder Namen preisgibt, muß nun mit Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. „Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

Ampel verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

Zudem zeigte sich Alsalem besorgt über die Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes für Minderjährige. Jugendliche im Alter von 14 Jahren dürfen nun ihren Geschlechtsantrag auch ohne Zustimmung der Eltern ändern. Dafür reicht, daß ein Familiengericht die Änderung genehmigt. Die Uno-Sonderbeauftragte kritisierte, daß „Kinder einem unzumutbaren Druck ausgesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen“.

Die Bundesregierung widersprach Alsalem. „Die Rechte von Transpersonen, Intersexuellen und Nicht-Binären zu stärken, und damit schädliche Geschlechterklischees beseitigen, ist für die Wahrung der Rechte aller Frauen und Mädchen von Vorteil.“ Hauptursache der Gewalt gegen biologische Frauen wie Transgender und Intersexuelle sei Frauenfeindlichkeit, zudem seien die letzteren Gruppen „überwiegend“ von Gewalt betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz genieße die Zustimmung mehrerer Frauenrechts- und Kinderschutzverbände, darunter des Deutschen Frauenrats, der Frauenhauskoordinierung e.V. und des Kinderschutzbundes.

Dutzende Minderjährige sind bereits umoperiert

Die Bundesregierung betonte, das Gesetz habe das Kindeswohl im Auge. „Kinder und Jugendliche, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, sind enormen psychischen Belastungen und sozialen Herausforderungen ausgesetzt. Die Selbstmordrate ist bei Transgender-Kindern besonders alarmierend.“ Der Geschlechtseintrag eines Minderjährigen lasse sich „jederzeit“ ändern.

Unterdessen gab der Mannheimer Forscher und Blogger Paul Steger bekannt, wie viele Minderjährige in Deutschland ihre Geschlechtsorgane umoperieren ließen. Seit 2005 gab es demnach 178 solcher Eingriffe, wobei sich die jährliche Zahl insbesondere seit 2017 nahezu vervierfacht hat, zeigt die Krankenhausstatistik. Dabei sind die dafür notwendigen Sterilisierungen bei Kindern und Jugendlichen verboten. Auf Anfrage des Nachrichtenportals Nius erklärte die Bundesregierung, daß medizinische Behandlungen, die nur als Nebenfolge die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, nicht eingeschlossen seien. „Ansonsten wäre beispielsweise die Anwendung einer lebensnotwendigen Chemotherapie eines Kindes (erst recht bei Tumorentwicklungen an den Geschlechtsorganen) als Sterilisation verboten.“ (kuk)

UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem: Kritisiert die Vermengung der Geschlechtsidentität mit biologischem Geschlecht im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Bianca Otero
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