MÜNCHEN. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern (FW) und AfD hat der Bayerische Landtag auch AfD-Kandidaten zu ehrenamtlichen Richtern am Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) gewählt. Zwar erklärten alle Fraktionen bei der Debatte am Mittwoch, daß sie den „neuen Nazis“, wie es SPD-Fraktionschef Florian von Brunn ausdrückte, die Posten am liebsten verweigern wollen. Aber das Wahlverfahren verhinderte dies.
Denn in Bayern werden die 15 „nichtberufsrichterlichen Verfassungsrichter“ laut Gesetz im Block gewählt. Wer gegen die beiden AfD-Kandidaten war, hätte gegen die gesamte Liste stimmen müssen. SPD und Grüne taten das – und verweigerten so auch ihren eigenen Juristen die Zustimmung.
Vor allem die Grünen wollten eine Einzelwahl durchsetzen, die jedoch gesetzeswidrig gewesen wäre. Vor einem solchen Vorgehen hatte zuvor der VGH-Präsident Hans-Joachim Heßler gewarnt. In einem Brief an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) schrieb er, daß die „teilweise Nichtwahl“ von Richterkandidaten „erhebliche verfassungsrechtliche Unsicherheiten mit sich bringen“ würde.
AfD-Kandidaten wiedergewählt
Derzeit dürfen alle Fraktionen entsprechend ihrer Größe eine bestimmte Zahl an ehrenamtlichen Richtern ans Landesverfassungsgericht entsenden. Sie ergänzen die 22 Berufsrichter in den verschiedenen Kammern des Verfassungsgerichtshofs. Im Landtag hatten vor der Abstimmung CSU, FW, SPD und Grüne beraten, wie sie die AfD-Kandidaten verhindern können.
Die Regierungsparteien kamen zu dem Schluß, dies sei aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, ohne eine Verfassungskrise auszulösen. Und so wurden – wie in der vergangenen Legislaturperiode – auch die AfD-Bewerber vom Landtag gebilligt. Es handelt sich dabei um den früheren Oberstaatsanwalt Wolfram Schubert und den Weilheimer Rechtsanwalt Rüdiger Imgart, die nun wiedergewählt wurden.
CSU und Grüne wollen Wahlgesetz nun ändern
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann, sprach im Zusammenhang mit der Wahl von „einer wirklich schweren Abwägung“. Man sei bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Regularien der Richterwahl für die Zukunft zu ändern und so AfD-Mitglieder im Landesverfassungsgericht zu verhindern.
Sein Kollege von den Grünen, Jürgen Mistol, kündigte an, seine Fraktion werde einen Gesetzentwurf vorlegen, um bei allen kommenden Richterwahlen „die Organe unserer Verfassung widerstandsfähig zu machen“ gegen AfD-Kandidaten.
Dringlichkeitsantrag gegen AfD beschlossen
Nach der Richterwahl setzten CSU, FW, Grüne und SPD ein Zeichen gegen die AfD. In einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag verurteilten die vier Fraktionen jede „Bestrebung, die Demokratie in Bayern und die Organe unserer bayerischen Demokratie gezielt zu schwächen, zu schädigen und zu delegitimieren“.
Bei der Landtagswahl am 8. Oktober vergangenen Jahres war die AfD drittstärkste Kraft geworden – vor Grünen und SPD. Einen ihr zustehenden Posten im Landtagspräsidium verweigern ihr allerdings die anderen vier Parteien. (fh)