HAMBURG. Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat vor dem Verwaltungsgericht in der Hansestadt erfolgreich gegen den Landesverfassungsschutz gewonnen. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde“, sagte Fraktionsvize Alexander Wolf. „Ein guter Tag für die Demokratie und den Rechtsstaat.“
Die Behörde hatte im Verfassungsschutzbericht 2020 behauptet, die Fraktion würde zwei Anhänger der Identitären Bewegung beschäftigen und sei unterwandert von 40 Mitgliedern des sogenannten Flügels. Das Verwaltungsgericht urteilte am Mittwoch nun, daß diese Aussagen rechtswidrig sind.
Hamburger AfD ist kein „Verdachtsfall“
Wolf kritisierte die Behörde: „Ein offenkundig politisch instrumentalisierter Verfassungsschutz versucht, der AfD zu schaden, und verbreitet dazu auch Falschbehauptungen, neudeutsch ‘Fake News‘.“ Dieser politische Mißbrauch müsse beendet werden. „Der Verfassungsschutz soll sich an Recht und Gesetz halten und die Verfassung schützen, nicht die Regierung!“
Die Hamburger AfD wird vom Verfassungsschutz nicht offiziell als „Verdachtsfall“ oder „erwiesen rechtsextrem“ geführt. Alle drei Landesverbände befinden sich in Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen Landesbehörden. (sv)