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Asylkrise: Hamburg: Was tut der Senat gegen Ausreisepflichtige ohne Paß?

Asylkrise: Hamburg: Was tut der Senat gegen Ausreisepflichtige ohne Paß?

Asylkrise: Hamburg: Was tut der Senat gegen Ausreisepflichtige ohne Paß?

In Hamburg gibt es aktuell rund 1.500 Personen, die ausreisepflichtig sind, aber wegen eines fehlenden Passes nicht abgeschoben werden. Das erklärte der rot-grüne Senat auf AfD-Anfrage.
In Hamburg gibt es aktuell rund 1.500 Personen, die ausreisepflichtig sind, aber wegen eines fehlenden Passes nicht abgeschoben werden. Das erklärte der rot-grüne Senat auf AfD-Anfrage.
Asylbewerber und Geduldete nehmen in Hamburg an einem Deutschkurs teil (Symbolbild): Im Stadtstaat gibt es aktuell rund 1.500 ausreisepflichtige Personen ohne Paß Foto: picture alliance / Markus Scholz | Markus Scholz
Asylkrise
 

Hamburg: Was tut der Senat gegen Ausreisepflichtige ohne Paß?

Viele Abschiebungen scheitern, weil es für die Ausreisepflichtigen keinen Identitätsnachweis gibt. Auch in Hamburg gibt es tausende Fälle. Der rot-grüne Senat erläutert auf AfD-Anfrage, wie er mit dem Problem umgeht.
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HAMBURG. Im Stadtstaat Hamburg gibt es derzeit 1.571 ausreisepflichtige Personen, die wegen eines fehlenden Identitätsnachweises geduldet werden. Die Zahl entspricht einem Anteil von 23 Prozent an allen Ausreisepflichtigen, wie der rot-grüne Senat auf Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann mitteilte.

Darüber hinaus wollte der AfD-Abgeordnete wissen, was die Behörden unternehmen, um die Identität der Ausreisepflichtigen festzustellen. „Im Rahmen der Paßersatzpapierbeschaffung wendet sich die zuständige Behörde regelmäßig an die Botschaften oder Konsulate der Herkunftsländer“, erläuterte der Senat. „Dabei werden die vorhandenen Sachbeweise vorgelegt. Liegen keine Sachbeweise vor, wird die ausreisepflichtige Person intensiv zu ihrer Identität befragt. Die Verfahren unterscheiden sich hierbei je nach Herkunftsland.“

Kooperationsbereitschaft „sehr unterschiedlich“

Auch zur Frage, welche Gründe für das Scheitern der Identitätsfeststellung im Allgemeinen ausschlaggebend sind, äußerte sich der Senat: „Die Gründe werden statistisch nicht erfaßt. Grundsätzlich kann die Paßersatzpapierbeschaffung an falschen Angaben der Ausreisepflichtigen oder an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer scheitern.“ Die Zusammenarbeit mit den Herkunfsländern verlaufe dabei sehr unterschiedlich.

Trotz der Probleme gebe es in den zuständigen Behörden in Hamburg keine Stellen, die ausschließlich damit befaßt sind, die fehlenden Identitätsnachweise der Ausreisepflichtigen zu beschaffen, heißt es in der Antwort weiter. Der Senat führte zudem aus, daß Personen ohne Paß, die nicht wegen des fehlenden Identitätsnachweises, sondern aus anderen Gründen geduldet werden, nicht in der angegebenen Zahl der 1.571 Ausreisepflichtigen enthalten sind.

AfD kritisiert rot-grünen Senat

AfD-Fraktionschef Nockemann warf dem Senat vor, sich von ausreisepflichtigen Ausländern zum Narren halten zu lassen. „Ausreisepflichtige Migranten, die keinen Paß haben und ihre Mitwirkung an einer Paßersatzbeschaffung verweigern, offenbaren ein betrügerisches Verhalten. Es mutet äußerst merkwürdig an, daß beinahe jeder ‘Flüchtling’ sein Handy mitbringt, aber seinen Ausweis verloren haben will“, sagte er.

Es sei die Aufgabe des Senats darauf hinzuwirken, die Identität der Ausreisepflichtigen zu ermitteln und abzuschieben. Doch SPD und Grüne seien unfähig und nicht willens, das Problem zu lösen. Beide Parteien hätten „kein erkennbares politisches Interesse, die Asyl- und Migrationskrise in den Griff zu kriegen“, kritisierte Nockemann. (dh)

Asylbewerber und Geduldete nehmen in Hamburg an einem Deutschkurs teil (Symbolbild): Im Stadtstaat gibt es aktuell rund 1.500 ausreisepflichtige Personen ohne Paß Foto: picture alliance / Markus Scholz | Markus Scholz
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