BERLIN/BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil EU-Ausländer in Bayern weniger Familienleistungen erhalten als Deutsche. „Nach Auffassung der Kommission ist diese Regelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da sie mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU diskriminiert“, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Die Brüsseler Behörde verlangt, daß Arbeitnehmer aus der EU, deren Kinder gar nicht in Deutschland leben, die gleichen Leistungen bekommen müßten wie andere Beschäftigte. „Es ist eines der Grundprinzipien der EU, daß Menschen ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden“, unterstrich die Kommission.
Hunderttausende Kinder im EU-Ausland werden alimentiert
Bayern zahlt seit 2018 Eltern im Freistaat für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300 Euro pro Monat. EU-Bürger, deren Kinder in einem von 15 Mitgliedstaaten leben, in dem die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, erhalten geringere Leistungen. Die bayerische Landesregierung hatte die Kritik an den niedrigeren Zahlungen immer wieder zurückgewiesen.
In Deutschland wird immer wieder über Sozialleistungen diskutiert, die an ausländische Kinder fließen, die nicht in Deutschland leben. Allein im vergangenen Jahr zahlte die Bundesrepublik beispielsweise mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland. Insgesamt alimentieren die Steuerzahler etwa 313.000 Kinder, die nicht in der Bundesrepublik leben. (ho)