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Linksextremismus: Bundesanwaltschaft sieht Schuld von Lina E. als bewiesen an

Linksextremismus: Bundesanwaltschaft sieht Schuld von Lina E. als bewiesen an

Linksextremismus: Bundesanwaltschaft sieht Schuld von Lina E. als bewiesen an

Prozeß im Oberlandesgericht Dresden: Lina E. soll Anführerin einer linksextremen, kriminellen Vereinigung sein
Prozeß im Oberlandesgericht Dresden: Lina E. soll Anführerin einer linksextremen, kriminellen Vereinigung sein
Prozeß im Oberlandesgericht Dresden: Lina E. soll Anführerin einer linksextremen, kriminellen Vereinigung sein Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert
Linksextremismus
 

Bundesanwaltschaft sieht Schuld von Lina E. als bewiesen an

Die Bundesanwaltschaft sieht nach 92 Verhandlungstagen im Fall der mutmaßlichen Linksextremistin Lina E. keine Zweifel an den Vorwürfen. Gemeinsam mit mindestens drei weiteren Mitangeklagten soll die junge Frau Anhänger der rechten Szene brutal überfallen haben.
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DRESDEN. Der Bundesanwalt hat früher als erwartet das Plädoyer gegen die in Dresden angeklagte mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Beschuldigte verlesen. Er sieht die Vorwürfe gegen sie als bewiesen an, berichtete die Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Sie sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zwischen 2018 und 2020 mehrere Angehörigen der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach überfallen haben, sagte ein Vertreter der Anklagebehörde beim Prozeß am Oberlandesgericht.

Lina E. habe dabei eine herausgehobene Stellung eingenommen. Die Studentin aus Hessen soll nicht nur an Planung und Ausführung aller bekannter Taten beteiligt gewesen sein, sondern diese gezielt überwacht und gesteuert haben.

Lina E. soll „militant antifaschistische Einstellung“ haben

Als Beweise führte die Bundesanwaltschaft die Aussage eines Kronzeugen, DNA-Spuren, Chat-Nachrichten, Bilder aus Überwachungskameras, Fotos und Aussagen von Zeugen und Opfern an. „Es besteht kein Zweifel, daß die Angeklagten Mitglieder dieser politischen Vereinigung waren und sich als solche vielfältig betätigten“, betonte Staatsanwältin Alexandra Geilhorn.

Den Angeklagten werfen die Ankläger zudem eine „militant-extremistische Ideologie“ vor. Geleitet habe sie eine „militant antifaschistische Einstellung“. Das eigene Handeln hätten sie nicht hinterfragt.

Gruppe nutzte Übermacht und Überraschungseffekt

Mit körperlicher Gewalt hätten die mutmaßlichen Linksextremisten versucht, ihre politischen Gegner dazu zu zwingen, ihr politisches Engagement aufzugeben. Ihr Ziel sei es gewesen, sie „psychisch zu brechen als Signal für andere, was die Konsequenzen des Rechts-Seins sind“, machte Geilhorn deutlich.

Bei ihren mutmaßlichen Angriffen setzten sie der Bundesanwaltschaft zufolge auf personelle Übermacht und einen Überraschungseffekt durch Attacken aus dem Hinterhalt. In einer Dachkammer, zu der Lina E. Zugang hatte, soll die Gruppe Ausrüstung, Hämmer und Beile, Bengalos, Handfeuerwaffen und Kleidung für die Überfälle gehortet haben.

„Gute politische Gewalt gibt es nicht“

Auch dem Verlobten von Lina E. wird zur Last gelegt, sich an den Gewalttaten beteiligt zu haben. Er wird aktuell per Haftbefehl gesucht.

„Massive Gewaltanwendungen, Verletzungen, körperliche Angriffe auf politische Gegner sind gleichermaßen zu verurteilen, zu verfolgen und zu bestrafen“, stellte Geilhorn zu Beginn des Schlußvortrags klar. Politischer Meinungskampf finde dort seine Grenze, wo Straftaten verübt würden, um die eigene Agenda durchzusetzen. „Gute politische Gewalt“ gebe es nicht. (zit)

Prozeß im Oberlandesgericht Dresden: Lina E. soll Anführerin einer linksextremen, kriminellen Vereinigung sein Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert
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