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EuGH-Urteil: Deutschland darf keine Migranten mehr zurückweisen

EuGH-Urteil: Deutschland darf keine Migranten mehr zurückweisen

EuGH-Urteil: Deutschland darf keine Migranten mehr zurückweisen

EuGH-Urteil: Bei Kontrollen wie hier Mittwoch an der Grenze zu Österreich dürfen keine Migranten mehr zurückgewiesen werden.
EuGH-Urteil: Bei Kontrollen wie hier Mittwoch an der Grenze zu Österreich dürfen keine Migranten mehr zurückgewiesen werden.
Bei Kontrollen wie hier Mittwoch an der Grenze zu Österreich dürfen keine Migranten mehr zurückgewiesen werden. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
EuGH-Urteil
 

Deutschland darf keine Migranten mehr zurückweisen

Triumph für Innenministerin Faeser: Der EuGH hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU verboten. Damit sind Kontrollen sinnlos. Alle Tore stehen offen.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen den EU für rechtswidrig erklärt. Damit muß Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen.

Die Forderungen nach Kontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien sind damit hinfällig. Sie würden nichts mehr bewirken. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte diesen Grenzschutz bisher hartnäckig abgelehnt, während AfD und Union dies forderten.

Migranten dürfen nicht sofort zurückgeschickt werden

In seinem Urteil begründet der EuGH seine Entscheidung damit, daß Rückführungen Anwendung finden, „sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluß an seine illegale Einreise auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ aufhält. Die Richter folgten damit einer Klage von französischen Asylrechts-Organisationen.

Solche Zurückweisungen seien mit europäischem Recht nicht vereinbar. Dem illegal Eingereisten müsse grundsätzlich eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt werden. Die zwangsweise Abschiebung dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Kontrollen bisher nur an Österreich-Grenze

Der EuGH hat klargestellt, daß an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den EU-Außengrenzen. Ein Migrant, der die Grenzlinie zum Beispiel nach Deutschland überschreitet, gilt damit als eingereist. Zurückgewiesen werden darf er auch dann nicht, wenn er keinen Asylantrag stellt.

Kontrollen hatte es bisher nur an der Grenze zu Österreich gegeben. Viele Migranten waren daher über die östlichen Nachbarländer ausgewichen und so nach Deutschland eingewandert. Zuletzt hatten die Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen (beide CDU), von Faeser gefordert, auch die Grenzen zu Polen und Tschechien zu kontrollieren, um Illegale direkt an den Grenzen zurückweisen zu können. (fh)

Bei Kontrollen wie hier Mittwoch an der Grenze zu Österreich dürfen keine Migranten mehr zurückgewiesen werden. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
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