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Urteil: Haftstrafe für Ausländeramts-Schleuserin

Urteil: Haftstrafe für Ausländeramts-Schleuserin

Urteil: Haftstrafe für Ausländeramts-Schleuserin

Migranten sitzen auf der Bahnhofstreppe am Kölner Hauptbahnhof. Köln, 24.07.2018. Ein Gericht urteilt auf Haftstrafe.
Migranten sitzen auf der Bahnhofstreppe am Kölner Hauptbahnhof. Köln, 24.07.2018. Ein Gericht urteilt auf Haftstrafe.
Migranten am Kölner Hauptbahnhof: Syrer eingeschleust Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Urteil
 

Haftstrafe für Ausländeramts-Schleuserin

Nachdem ein Syrer mit ihr flirtet. beschließt die Kölner Ausländeramts-Mitarbeiterin Elke H. gezielt Ausländer nach Deutschland zu schleusen. Dafür stellt sie für eine syrische Bande gefälschte Einreisedokumente. Nun fiel das Urteil vor dem Landgericht.
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KÖLN. Wegen Bestechlichkeit im Amt und Falschbeurkundungen wurde Elke H. am Freitag vom Landgericht Köln zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramtes wurde zur Last gelegt, gegen Geld falsche Papiere ausgestellt zu haben, mit denen Syrer dann nach Deutschland geschleust werden konnten.

Zusammen mit weiteren Angeklagten mußte sich Elke H. seit dem 6. Juni vor dem Landgericht Köln verantworten. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, sich bandenmäßig zusammengeschlossen zu haben, um Syrer, die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, gegen Bezahlung mit falschen Ausweisdokumenten auszustatten. Mit diesen falschen Papieren konnten sie dann Flugreisen nach Deutschland antreten. Dabei wurde ihnen von den Schleusern gesagt, daß sie die falschen Papiere während des Fluges vernichten und dann in Deutschland Asyl beantragen sollen.

Bis zu 4.500 für jedes gefälschte Dokument

Elke H. soll dabei ihre Tätigkeit im Kölner Ausländeramt seit Januar 2022 dazu mißbraucht haben, die entsprechenden Papiere zu fälschen. Dafür soll sie pro Dokument bis zu 4.500 Euro kassiert haben. Als eine Fluggesellschaft jedoch eine Bescheinigung abfotografierte, auf der sich ihre Unterschrift befand, wurde die Polizei stutzig. Im Oktober 2022 wurden Elke H. sowie zwei weitere Personen verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Kurz nach der Razzia hieß es, daß es sich bei der Schleuserbande um insgesamt elf Tatverdächtige handeln soll, die zumeist über die syrische Staatsangehörigkeit verfügen.

Wie die Bild-Zeitung kurz nach Prozeßbeginn unter Berufung auf ihren Anwalt berichtete, hatte sich die heute 60jährige bereits während des Ermittlungsverfahrens geständig gezeigt. Einen der Mitangeklagten habe sie bei einem Termin im Ausländeramt kennengelernt, bei dem er mit ihr geflirtet habe.

Verwirrung um Urteilsverkündung

Gegenüber der Presse war das Urteil vom Kölner Landgericht für Montagvormittag angekündigt worden. Für Freitag waren ursprünglich nur die Plädoyers vorgesehen. Dabei forderte die Staatsanwaltschaft für Elke H. sechs Jahre Haft.

Dann aber entschied sich die Strafkammer kurzfristig und für die Pressevertreter überraschend, die Urteile bereits am Freitagnachmittag zu verkünden. Kurz darauf wurde mitgeteilt, daß Elke H. zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Begründet wurde das Urteil hauptsächlich mit Bestechlichkeit im Amt sowie Falschbeurkundung in 15 Fällen, bei denen es jedoch in sieben Fällen beim Versuch blieb. Gegen den Mitangeklagten Shirfan D. wurde dasselbe Strafmaß verhängt. Ein weiterer Syrer wurde zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, was aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. (wp)

Migranten am Kölner Hauptbahnhof: Syrer eingeschleust Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
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