BERLIN. Das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ab dem 1. Januar 2024 geplante Verbot, weder in Neu- noch in Altbauten Öl- und Gasheizungen einzubauen, enthält ein Detail, von dem bisher kaum jemand weiß. Die bisherige Anlage hat nur dann Bestandsschutz, solange sie nicht 30 Jahre alt ist. Erreicht sie dieses Alter, müssen die Eigentümer sie umgehend und kostspielig gegen eine Wärmepumpe austauschen.
Das wird teilweise auch darüber hinaus teuer, weil in energetisch unsanierten Altbauten eine Komplettsanierung von Dach, Fenstern sowie Außenwänden und zudem die Installation einer Fußbodenheizung ansteht. Ansonsten kann eine Wärmepumpe nicht ihre Wirkung entfalten.
Merkel legte Grundstein für Habeck-Gesetz
Bereits das zum 1. November 2020 von der schwarz-roten Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft gesetzte Gebäudeenergiegesetz sieht nur eine Betriebszeit von 30 Jahren für alle bestehenden Öl- und Gasheizungen vor. Spätestens nach dem Ablauf dieser Frist müssen alle Haushalte auf eine alternative Wärmequelle umrüsten.
Laut den bereits vier Jahre alten Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDWE) waren die bestehenden Erdgas-Heizungen in Berlin bereits damals im Durchschnitt 15,3 Jahre alt. Öl-Heizungen kamen auf ein Alter von 24,8 Jahren. Das berichtet die Berliner Zeitung Für die meisten steht der zwangsweise Umstieg also demnächst bevor.
50.000 Euro Strafe für Weiterbetrieb
Habeck geht davon aus, daß die Deutschen jedes Jahr neun Milliarden Euro in diese sogenannten Klimaschutzmaßnahmen investieren müssen. Tun sie es nicht, drohen drakonische Bußgelder.
Wer auch nach Ablauf der 30-Jahre-Frist eine Heizung mit fossilen Brennstoffen betreibt oder nach 2023 noch einbaut, kann „mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden“. So sieht es der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers vor. Immerhin noch bis zu 10.000 Euro muß bezahlen, wer eine Wartung versäumt oder den Energieausweis nicht aushändigt. (fh)