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Neuer Volksverhetzungsparagraph: Ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Neuer Volksverhetzungsparagraph: Ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Neuer Volksverhetzungsparagraph: Ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Hans-Georg Maaßen (CDU), früherer Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, nimmt an der Wahlarena der Zeitung "Freies Wort" im Congress Centrum Suhl (CCS) teil. Maaßen bewirbt sich bei der Bundestagswahl am 26. September im südthüringer Wahlkreis 196 um die Erststimmen. (zu "Fischen am rechten Rand - Wie Maaßen in den Bundestag kommen will"). Die Verschärfung der Volksverhetzung sieht er kritisch
Hans-Georg Maaßen (CDU), früherer Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, nimmt an der Wahlarena der Zeitung "Freies Wort" im Congress Centrum Suhl (CCS) teil. Maaßen bewirbt sich bei der Bundestagswahl am 26. September im südthüringer Wahlkreis 196 um die Erststimmen. (zu "Fischen am rechten Rand - Wie Maaßen in den Bundestag kommen will"). Die Verschärfung der Volksverhetzung sieht er kritisch
Hans-Georg Maaßen: Ausweitung der Überwachung durch die Hintertür Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
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Ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Doch was viele übersehen: Er weitet auch die Möglichkeiten der Überwachung massiv aus. Eine Analyse des ehemaligen Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen.

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Hans-Georg Maaßen: Ausweitung der Überwachung durch die Hintertür Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
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