BERLIN. Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung sieht eine Ausweitung der sogenannten „Haßkriminalität“ auf „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive vor. Als „Haßkriminalität“ werden demnach Straftaten bewertet, deren Tatmotive sich prinzipiell strafverschärfend auswirken. Bisher war das bei den Tatmotiven Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus der Fall.
Der „Queer“-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, zeigte sich erfreut. „Haßtaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten“, heißt es in einer Stellungnahme. „Diesen Straftaten muß der Staat entschlossen entgegentreten. Daher begrüße ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen … richtet.“
Ehrenmorde jetzt härter bestrafen?
In einer Erläuterung des Bundesjustizministeriums heißt es, daß „geschlechtsspezifische“ Tatmotive „auch die Fälle einbeziehen, in denen die Tat handlungsleitend von Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit geprägt ist“. Dies sei beispielsweise der Fall, „wenn der Täter gegenüber seiner Partnerin oder Ex-Partnerin mit Gewalt einen vermeintlichen patriarchalischen Herrschafts- und Besitzanspruch durchsetzen will“.
Damit meint das Justizministerium möglicherweise so genannte „Ehrenmorde“ in Einwandererfamilien aus dem moslemischen Kulturkreis. Bisher werden diese in der gängigen Rechtspraxis deutlich milder geahndet, als vergleichbare Straftaten ohne entsprechenden Kulturhintergrund. (JF)