DÜSSELDORF. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Beschluß des Stadtrats von Kaarst gegen eine Zusammenarbeit mit einem Vertreter der AfD für rechtswidrig erklärt. Das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde dürfe nichts beschließen, was ein Mitglied „nach außen wahrnehmbar in seinem Statusrecht als Ratsmitglied herabsetzt und zu einem Ratsmitglied zweiter Klasse macht“.
Die Verwaltungsrichter stellten fest, daß alle Mitglieder einen Rechtsanspruch darauf haben, vom Rat als „Gesamtorgan“ formal gleich behandelt zu werden. Das gelte unabhängig von politischen Ausrichtungen. Damit erklärten die Richter einen vor zwei Jahren gefällten Beschluß des Kaarster Stadtrats für Unrecht. Dieser hatte Ende Juni 2020 mit den Stimmen aller Mitglieder einen Antrag der Grünen angenommen, niemals mit dem AfD-Abgeordneten zu kooperieren. Dieser saß damals als einziger Abgeordneter für die Partei im Kommunalparlament.
Gericht will „rechtliche Grenze“ ziehen
Sowohl die damalige Kaarster Bürgermeisterin als auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes hatten es abgelehnt, gegen diesen Beschluß vorzugehen. Daraufhin klagte der AfD-Vertreter vor dem Verwaltungsgericht und bekam nun Recht. Gegen dieses Urteil kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht Düsseldorf damit, daß eine „rechtliche Grenze“ gezogen werden müsse, um zu verhindern, daß eine Mehrheit im Rat „einzelne politisch unliebsame Ratsmitglieder“ öffentlich bloßstelle und durch in öffentlicher Sitzung gefaßte Beschlüsse ausgrenze. Vielmehr müsse sie die politische Auseinandersetzung im Kommunalparlament „in der Sache“ suchen. Daher sei es nicht zulässig, den AfD-Vertreter pauschal auszugrenzen. (fh)