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„Hygiene-Demo“ in Berlin: Grundgesetz zeigen untersagt? Polizei weist Vorwürfe zurück

„Hygiene-Demo“ in Berlin: Grundgesetz zeigen untersagt? Polizei weist Vorwürfe zurück

„Hygiene-Demo“ in Berlin: Grundgesetz zeigen untersagt? Polizei weist Vorwürfe zurück

„Hygiene-Demo“
„Hygiene-Demo“
„Hygiene-Demo“ in Berlin Foto: Martina Meckelein
„Hygiene-Demo“ in Berlin
 

Grundgesetz zeigen untersagt? Polizei weist Vorwürfe zurück

Die Berliner Polizei hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe Demonstranten daran gehindert, das Grundgesetz zu zeigen. Unter anderem die AfD hatte dies behauptet. Die Polizei teilte auf JF-Nachfrage mit, wenn Demonstranten weggeschickt würden, habe dies nichts mit dem Grundgesetz zu tun, sondern mit nicht angemeldeten Kundgebungen.
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BERLIN. Die Berliner Polizei hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe Demonstranten daran gehindert, das Grundgesetz zu zeigen. Eine Sprecherin sagte am Montag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT, Beamte hätten betroffene Demonstranten am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte nicht deshalb aufgefordert, den Ort zu verlassen, weil sie ein Grundgesetz gezeigt hätten, sondern weil ihre Kundgebung nicht angemeldet und genehmigt gewesen sei.

„Stand Freitag waren in Berlin nur Demonstrationen mit bis zu 20 Personen erlaubt“, erklärte die Polizeisprecherin. Am 1. Mai seien zwei Kundgebungen genehmigt gewesen: „Keine Diskriminierung von Reptilienmenschen“ und „Kindernot aufgrund der Corona-Sofortmaßnahmen“. Zudem habe es noch zwei Aufrufe im Internet gegeben, die allerdings keine Demonstration angemeldet hätten.

Keine gemeldete Kundgebung

Die Polizei vor Ort beurteile unter anderem anhand von Plakaten, welche Personen zu welcher Demonstration gehörten, erklärte die Sprecherin. Ein Grundgesetz vor sich her zu tragen, entspreche dem Zeigen eines Plakats oder Banners und diese Personen seien den Internetaufrufen zugeordnet worden. Deshalb seien sie mehrmals, unter anderem durch Lautsprecherdurchsagen, aufgefordert worden, den Platz zu verlassen, da ihre Kundgebung nicht angemeldet gewesen sei.

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Diese Schilderung deckt sich mit Twitter-Einträgen der Polizei vom 1. Mai. „Personen, die nicht der kleinen zugelassenen Versammlung zuzuordnen sind, werden derzeit durch unsere Kollegen auch mit Lautsprechern dazu aufgefordert, den Bereich des Rosa-Luxemburg-Platzes zu verlassen“, lautet etwa ein Eintrag.

In einer Pressemitteilung der Polizei vom Sonnabend hieß es: „Den Weisungen wurde teilweise, auch nach mehrfachen Ansprachen, nicht nachgekommen, sodaß nach weiterer Weigerung die zuvor angekündigten polizeilichen Maßnahmen konsequent durchgesetzt wurden.“

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AfD: „Das erinnert auf fatale Weise an die DDR“

Die AfD Berlin hatte am Montag kritisiert, in Berlin seien Passanten von der Polizei gehindert worden, das Grundgesetz zu zeigen. „Was wie ein schlechter Witz klingt, ist im Corona-Deutschland Realität: Polizisten verbieten Bürgern das stumme, individuelle Erinnern an die Grundrechte, die uns das Grundgesetz garantiert“, teilte der Berliner AfD-Chef Nicolaus Fest mit. „Das erinnert auf fatale Weise an die DDR, in deren Verfassung die Versammlungsfreiheit auch gewährlistet war. Theoretisch zumindest.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Berlin Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, forderte den Senat auf, zu erklären, „ob er Anweisung gegeben hat, das Zeigen des Grundgesetzes zu unterbinden“. Eine einzelne Person, die ein Grundgesetz oder ein Schild hochhalte, stelle keine Demonstration dar. „Wir werden diese Vorgänge im Abgeordnetenhaus aufklären.“

„Hygiene-Demo“ in Berlin Foto: Martina Meckelein

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner äußerte sich zu den Fällen: „Es kann nicht sein, daß gegen demonstrierende Rentner, die ein Grundgesetz bei sich tragen, massiver vorgegangen wird als gegen Drogendealer in einschlägig bekannten Parks oder linke Chaoten am 1.Mai. Aber wir wissen auch, daß die meisten Polizeibeamten den Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge leisten müssen und selbst sehr wohl wissen, auf welcher Seite sie stehen.“

Von einer Anweisung des Senats, daß die Polizei Bürgern untersagen müsse, ein Grundgesetz zu zeigen, wisse sie nichts, erklärte die Polizeisprecherin auf JF-Nachfrage. Die Polizei setze bei Demonstrationen das Infektionsschutzgesetz durch. Neben der 20-Personen-Regelung müsse auch ausreichend Abstand eingehalten werden. Die Polizei habe dafür mittlerweile Durchlaßstellen eingerichtet.

Seit mehreren Wochen finden „Hygiene-Demos“ statt

Seit mehreren Wochen finden auf dem Platz vor der Volksbühne Kundgebungen unter anderem gegen die Corona-Maßnahmen statt. Bei diesen sogenannten Hygiene-Demonstrationen trafen sich an den vergangenen Sonnabenden jeweils hunderte Personen. Bei der Kundgebung am Freitag stellte die Polizei die Identitäten von 56 Personen fest und leitete „Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz“ ein.

Zudem erstatteten die Beamten Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zwei der rund 350 Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt. (ls)

„Hygiene-Demo“ in Berlin Foto: Martina Meckelein
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