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Gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Bremen: Rot-Grün-Rot will „Antifaschismusklausel“ in Verfassung verankern

Gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Bremen: Rot-Grün-Rot will „Antifaschismusklausel“ in Verfassung verankern

Gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Bremen: Rot-Grün-Rot will „Antifaschismusklausel“ in Verfassung verankern

Bremische Bürgerschaft
Bremische Bürgerschaft
Sitzung der Bremischen Bürgerschaft: Antifaschismus soll in die Landesverfassung Foto: picture alliance/Sina Schuldt/dpa
Gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“
 

Bremen: Rot-Grün-Rot will „Antifaschismusklausel“ in Verfassung verankern

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei der Bremischen Bürgerschaft haben die Aufnahme einer „Antifaschismusklausel“ in die Verfassung der Hansestadt gefordert. Die Politiker begründen ihr Anliegen mit der Gefahr durch „rechtsterroristische Anschläge und Amoktaten“.
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BREMEN. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei der Bremischen Bürgerschaft haben die Aufnahme einer „Antifaschismusklausel“ in die Verfassung der Hansestadt gefordert. In einem Dringlichkeitsantrag der drei Regierungsparteien heißt es, neben der „Nichtzulassung nationalsozialistischen Gedankenguts“ solle auch „die Verhinderung sonstiger faschistischer Bestrebungen sowie menschenverachtende Hetze“ festgeschrieben werden. Damit sei auch jede andere von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit motivierte Hetze“ gemeint, auch antimoslemische.

Die Politiker begründen ihr Anliegen mit der Gefahr durch „rechtsterroristische Anschläge und Amoktaten“. Rechtsradikale Gesinnung reiche heute bis weit in die Mitte der Gesellschaft und rechtsextreme Parolen seien wieder salonfähig. Solche Rhetorik sei die „geistige Saat für rechtsextreme, rassistische, antisemitische und islamfeindliche Gewalttaten“. Daher sei ein Bekenntnis der Verfassung notwendig, die Mitmenschlichkeit und Solidarität der Gesellschaft „immer wieder offensiv zu verteidigen“.

Kritik an dem Vorhaben äußerte der Politikwissenschaftler Stefan Luft. „Wenn die Verfassung so geändert wird, sehe ich die Meinungsfreiheit in Gefahr“, sagte er dem Weser-Kurier. Der Antrag bestehe aus „einem Nebel an Schlagworten, undurchdachten Wertungen und falschen Schlußfolgerungen“. So sei beispielsweise nicht klar definiert, was unter rassistisch zu verstehen sei. „Ungleiche Machtverhältnisse werden als Ausdruck von Rassismus verstanden. Legen wir dieses Verständnis zugrunde, verschafft man staatlichen Organen die Berechtigung und Verpflichtung, legitime Positionen unter Verdacht zu stellen und mehr oder weniger willkürlich auszugrenzen“, warnte der Dozent der Universität Bremen.

Regierungsparteien benötigen Stimmen der CDU

Sozialdemokraten, Grüne und Linke wollen zudem den Begriff „Arbeitswillige“ aus der Präambel der Verfassung streichen. Bislang heißt es dort, „allen Arbeitswilligen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern“. Laut den drei Parteien könne die Formulierung zu Mißverständnissen und mangelnder Identifikation der Bürger führen. Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, nur „Arbeitswilligen“ ein menschenwürdiges Dasein zur Verfügung zu stellen.

Außerdem solle der Begriff „Rasse“ aus der Bremer Landesverfassung verschwinden. Es gebe keine Menschenrassen und das Wort löse „Irritationen bis hin zu persönlichen Verletzungen aus“. Für eine Verfassungsänderung benötigt die rot-grün-rote Regierung eine Zweidrittelmehrheit, für die sie auf die Stimmen der CDU angewiesen ist. (ag)

Sitzung der Bremischen Bürgerschaft: Antifaschismus soll in die Landesverfassung Foto: picture alliance/Sina Schuldt/dpa
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