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Bund und Länder: Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen

Bund und Länder: Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen

Bund und Länder: Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen

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Kosten der Willkommenskultur: Jobcenter fordern die Unterhaltskosten für Asylbewerber von Flüchtlingsbürgen zurück Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
Bund und Länder
 

Steuerzahler sollen für Flüchtlingsbürgschaften aufkommen

Der Bund und die Länder wollen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur für Arbeit an Flüchtlingsbürgen übernehmen. Die betroffenen Personen wären davon ausgegangen, nur für einen bestimmten Zeitraum zu bürgen, sagte Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). Es sei „unsere Verantwortung, niemanden in existenzielle Notlagen zu bringen“.
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BERLIN. Der Bund und die Länder wollen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur für Arbeit an Flüchtlingsbürgen übernehmen. „Wir werden eine Lösung finden, es sind nur noch letzte Details zu klären“, sagte Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) im ARD-„Morgenmagazin“. Der Bund habe ein Angebot gemacht. „Ich gehe davon aus, daß wir die Verständigung in den nächsten Tagen vollständig über die Bühne bekommen“, versicherte der FDP-Politiker.

Nach seinen Angaben haben sich Bund und Länder grundsätzlich darauf geeinigt, die Kosten jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Die betroffenen Personen wären davon ausgegangen, nur für einen bestimmten Zeitraum zu bürgen. Sie seien nicht ausreichend aufgeklärt worden. „Daß jetzt für die Kosten danach die Gemeinschaft aufkommt, ist glaube ich sehr vernünftig.“ Es sei „unsere Verantwortung, niemanden in existenzielle Notlagen zu bringen“.

Sprecherin bestätigt Verhandlungen

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte dem Bericht zufolge intensive Verhandlungen. Zwar könne sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestätigen, daß sich Bund und Länder die Kosten teilen. Eine Einigung sei aber „nicht in weiter Ferne“.

Hintergrund sind Bürgschaften, die auf dem Höhepunkt der Asylkrise übernommen wurden. Die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt. Während Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung als Flüchtling ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort.

Dabei geht es um die Summe von mindestens 21 Millionen Euro, die die Agentur für Arbeit von Flüchtlingshelfern erstattet bekommen möchte. Einzelne Bürgen, die zwischen 2013 und 2015 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatten, bekamen Forderungen von bis zu 65.000 Euro. (ha)

Kosten der Willkommenskultur: Jobcenter fordern die Unterhaltskosten für Asylbewerber von Flüchtlingsbürgen zurück Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
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