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Israelfeindliches Wahlplakat: Friedman beklagt zu viel Raum für Meinungsfreiheit

Israelfeindliches Wahlplakat: Friedman beklagt zu viel Raum für Meinungsfreiheit

Israelfeindliches Wahlplakat: Friedman beklagt zu viel Raum für Meinungsfreiheit

Michel Friedman
Michel Friedman
Der Jurist und Publizist Michel Friedman wünscht sich „mehr Mut“ der Justiz gegen rechte Aussagen Foto: picture alliance / Sven Simon
Israelfeindliches Wahlplakat
 

Friedman beklagt zu viel Raum für Meinungsfreiheit

Der Publizist und Jurist Michel Friedman hat beklagt, der Meinungsfreiheit werde im Zusammenhang mit rechten Aussagen zu viel Gewicht eingeräumt. Hintergrund ist der Streit um ein Wahlplakat der Partei Die Rechte. Darauf hatte diese mit einer israelfeindlichen Parole geworben.
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BERLIN. Der Publizist und Jurist Michel Friedman hat beklagt, der Meinungsfreiheit werde im Zusammenhang mit rechten Aussagen zu viel Gewicht eingeräumt. „Es ist gar keine Frage, die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter. Aber sie steht auch nicht allein, sondern immer mit anderen Grundrechten in Konflikt. Deshalb gibt es ja Paragrafen wie Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung“, sagte er dem Deutschlandfunk. Es sei allerhöchste Zeit, daß sich auf der juristischen Ebene „mehr Mut“ einspiele.

Hintergrund ist der Streit um ein Wahlplakat der Partei Die Rechte. Darauf hatte diese mit einer israelfeindlichen Parole geworben. Friedmann kritisierte, die Staatsanwaltschaft Dortmund habe versäumt, durch Ermittlungen deswegen ein Zeichen zu setzen.

Friedman warnt vor AfD

Der ehemalige Vize-Vorsitzende des Zentralrats der Juden betonte, bei der Bewertung solcher Äußerungen sollten auch die Zeit und das Umfeld berücksichtigt werden. „Ich weise darauf hin, daß eine rassistische, antisemitische Partei wie die AfD mittlerweile die größte Oppositionspartei in unserem Land ist.“

Die Rechte hatte im Europawahlkampf mit den Slogans „Israel ist unser Unglück“ und „Wir hängen nicht nur Plakate“, darunter kleingedruckt „Wir kleben auch Aufkleber“ geworben. Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, daß die Wahlwerbung abgenommen werden muß. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hingegen sieht keinen Anfangsverdacht für Volksverhetzung und den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. (ag)

Der Jurist und Publizist Michel Friedman wünscht sich „mehr Mut“ der Justiz gegen rechte Aussagen Foto: picture alliance / Sven Simon
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