BERLIN. Berlin erhält als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Darauf hat sich am Dienstag der rot-rot-grüne Senat verständigt und einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbote durchzusetzen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit.
„Ziel des Landesantidiskriminierungsgesetzes ist es, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und Chancengleichheit herzustellen. Berlin schafft ein Diskriminierungsverbot im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns und macht eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zum Leitprinzip der Berliner Verwaltung“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Er hoffe, daß andere Bundesländer dem Beispiel der Hauptstadt folgten.
Betroffene sollen Ansprüche auf Schadensersatz erhalten
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschränkt sich bislang nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privatrecht. Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll dies nun auf das öffentlich-rechtliche Handeln ausweiten, zum Beispiel beim staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden. Laut dem Senat biete es Schutz vor Diskriminierungen aufgrund „rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“.
Betroffene erhalten so Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muß es jedoch zuerst vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. (krk)