OLDENBURG. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Ehe einer Minderjährigen anerkannt. Das Gericht sah einen besonderen Härtefall gegeben. Ohne die Ehe hätte der Jugendlichen die Abschiebung gedroht, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Die damals 16 Jahre alte Rumänin soll im Sommer vorigen Jahres ihren 22 Jahre alten Mann in ihrem Heimatland geheiratet haben. Der Bräutigam und dessen Eltern hätten zu dem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren in Deutschland gelebt.
Ehe ohne Zwang geschlossen
In Deutschland gilt seit Sommer 2017 das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“. Demnach werden Eheschließungen automatisch ungültig, wenn einer der Partner bei der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Oberlandesgericht ließ die Ehe der Rumänin dennoch gelten, da durch eine Aufhebung „ihr als EU-Bürgerin verbrieftes Recht auf Freizügigkeit verletzt würde“, teilte das Gericht mit. Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit könnten EU-Bürger innerhalb der EU-Mitgliedstaaten arbeiten und ihre Ehepartner mitbringen. Ohne die Heirat hätte die Jugendliche abgeschoben werden müssen. Außerdem spreche für die Anerkennung der Ehe, daß sie ohne Zwang geschlossen worden sei. (ag)