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AfD-Anfrage: Tausende abgelehnte und ausgereiste Asylbewerber zurück in Deutschland

AfD-Anfrage: Tausende abgelehnte und ausgereiste Asylbewerber zurück in Deutschland

AfD-Anfrage: Tausende abgelehnte und ausgereiste Asylbewerber zurück in Deutschland

Grenzkontrolle in Kiefersfelden
Grenzkontrolle in Kiefersfelden
Grenzkontrollstelle in Kiefersfelden: Einreiseverbote in der Regel befristet Foto: picture alliance/Sven Hoppe/dpa
AfD-Anfrage
 

Tausende abgelehnte und ausgereiste Asylbewerber zurück in Deutschland

Mehr als 3.000 abgelehnte Asylbewerber, die zunächst aus- und dann wieder eingereist sind, leben zur Zeit in Deutschland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weyel (AfD) hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Gemäß Aufenthaltsgesetz haben sie eigentlich kein Recht, in das Bundesgebiet einzureisen oder sich darin aufzuhalten.
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BERLIN. Mehr als 3.000 abgelehnte Asylbewerber, die zunächst aus- und dann wieder eingereist sind, leben zur Zeit in Deutschland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weyel (AfD) hervor, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Darin teilt das Innenministerium mit, daß sich laut Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Mai 2018 hierzulande 3.267 Personen aufhalten, die nach einem abschlägig beschiedenen Asylantrag die Bundesrepublik zunächst verlassen hatten, um später erneut wieder einzureisen. Von ihnen hat die überwiegende Mehrheit (2.622 Personen) ihren ursprünglichen Asylantrag im Jahr 2015 gestellt, 558 im Jahr 2016 und 87 im Jahr 2017. Keiner der Betreffenden stellte den Antrag im ersten Quartal dieses Jahres.

Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel

Gemäß Aufenthaltsgesetz darf ein „Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten“. Auch darf ihm kein Aufenthaltstitel erteilt werden. In der Regel wird dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot befristet. Diese Frist darf im Normalfall fünf Jahre nicht überschreiten, Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Straftätern oder Gefährdern.

Zudem kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegenüber demjenigen anordnen, dessen Asylantrag „als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, dem kein subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nicht festgestellt wurde und der keinen Aufenthaltstitel besitzt“. Für die Umsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sind die Ausländerbehörden zuständig.

Bei Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten ordnet das Bamf in jedem Fall eines abgelehnten Asylantrags ein Einreise- und Aufenthaltsverbot an und entscheidet über dessen Dauer. Es wird auch dann wirksam, wenn die Person freiwillig ausreist. Bei der ersten Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten.

„Ganzes Asylsystem ist im Kern krank“

Tritt eine solche Einreisesperre oder ein Aufenthaltsverbot in Kraft, wird die betreffende Person im Informationssystem der Polizei vermerkt. Sie kann dann laut Gesetz bei einer Grenzkontrolle an der Einreise gehindert oder im Falle eines widerrechtlichen Aufenthalts in Deutschland sogar festgenommen werden. Dies gilt sogar für den gesamten Schengenraum, so daß schon an dessen Grenzen eine Einreise verhindert werden kann.

Für den Bundestagsabgeordneten Weyel bestätigen die Fälle solcher wiedereingereisten, obwohl abgelehnten Asylbewerber in Deutschland, „daß unser ganzes Asylsystem im Kern krank ist und absurde Blüten treibt“.  Angesichts der Tatsache, daß in unserem Land vieles im argen liege, was in die Zuständigkeit des Bundesinnenministers falle und sich leicht regeln ließe, erschienen dessen „Pirouetten über Zurückweisungen an der Grenze in einem anderen Licht“, sagte Weyel der JF. Das Resümee aus der Antwort auf seine Anfrage: „Horst Seehofer tanzt lieber auf großer Bühne, als sich um seine Arbeit zu kümmern.“ (vo)

Grenzkontrollstelle in Kiefersfelden: Einreiseverbote in der Regel befristet Foto: picture alliance/Sven Hoppe/dpa
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