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Diskussion um Rechtmäßigkeit der Auslieferung: Strafverteidiger kritisieren schnelle Rückführung Ali Bashars

Diskussion um Rechtmäßigkeit der Auslieferung: Strafverteidiger kritisieren schnelle Rückführung Ali Bashars

Diskussion um Rechtmäßigkeit der Auslieferung: Strafverteidiger kritisieren schnelle Rückführung Ali Bashars

Fahndungsfoto Ali Bashar
Fahndungsfoto Ali Bashar
Ein Polizist befestigt ein Fahndungsfoto von Ali Bashar. Foto: picture alliance/Boris Roessler/dpa
Diskussion um Rechtmäßigkeit der Auslieferung
 

Strafverteidiger kritisieren schnelle Rückführung Ali Bashars

Der Präsident des Deutschen Strafverteidiger Verbandes, Jürgen Möthrath, hat die Rückführung des geständigen Mörders Ali Bashar aus dem Irak nach Deutschland kritisiert. Die Bundesregierung dürfe sich auch in diesem Fall nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen. Die Familie des Irakers möchte unterdessen offenbar nach Deutschland zurückkehren.
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WIESBADEN. Der Präsident des Deutschen Strafverteidiger Verbandes, Jürgen Möthrath, hat die Rückführung des geständigen Mörders Ali Bashar aus dem Irak nach Deutschland kritisiert. Die Bundesregierung dürfe sich auch in diesem Fall nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen, sagte er der Osnabrücker Stimme.

Ein normales Auslieferungsverfahren hätte deutlich länger gedauert, zumal kein Auslieferungsvertrag mit dem Irak bestehe, so der Jurist. Er unterstellte, es sei der Bundesregierung um einen schnellen Fahndungserfolg gegangen.

Rückholung gilt als „Abschiebung“

Formell sei Ali Baschar aus seinem Heimatland abgeschoben worden, stellte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums klar. Die Rückholung als „Abschiebung“ aus dem Irak zu handhaben, sei in der Tat sehr heikel, so Thomas Wahl, Leiter des Referats Europäisches Strafrecht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Recht in Freiburg.

Im Interview mit der Welt betonte er: „Das ist in der Tat ein komischer Vorgang. In Deutschland wäre das verboten, das steht im Grundgesetz. Was da stattgefunden hat, bewegt sich in einer sehr starken Grauzone. Man könnte von einem Völkerrechtsverstoß sprechen.“ Jedoch biete die gewählte Vorgehensweise Vorteile hinsichtlich eines schnellen Prozesses gegen den abgelehnten Asylbewerber.

„Schlecht gefangen, gut verfolgt.“

Für den Prozeß gegen den 21jährigen Iraker werde die Art des Rücktransportes keine Rolle spielen. „Man sagt auch ‘schlecht gefangen, gut verfolgt’“, faßte Wahl zusammen. Auch sei eine mögliche Rückführungsforderung des Iraks für den kommenden Prozeß unbedeutend. „Dies könnte der Irak aber nur diplomatisch fordern, und diese Forderungen sind ja sehr weich. Für das Strafverfahren in Deutschland hätte es wohl keine Auswirkungen.“

Kurdische Sicherheitskräfte hatten den geständigen Mörder der 14jährigen Susanna F. am vergangenen Samstag im Nordirak festgenommen. Sie übergaben ihn auf dem Flughafen in Erbil an deutsche Polizisten, die ihn mit einer Lufthansa-Maschine nach Deutschland brachten. Dir irakische Zentralregierung fühlt sich von der kurdischen Regionalregierung des Nordirak und der Bundesrepublik übergangen.

Unterdessen will Bashars Familie offenbar wieder zurück nach Deutschland. Das soll der Bruder Ali Bashars nach Informationen des hessischen Rundfunks dem kurdischen TV-Sender Rudaw gesagt haben. Laut der Stadt Wiesbaden ist das Aufenthaltsrecht der Familie wegen ihrer plötzlichen Ausreise jedoch erloschen. Eine Wiedereinreise sei nur mit einem gültigen Visum oder einem neuen Asylantrag möglich. (ag/krk)

Ein Polizist befestigt ein Fahndungsfoto von Ali Bashar. Foto: picture alliance/Boris Roessler/dpa
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