DRESDEN. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker André Poggenburg eingestellt. Die Aussagen seiner Aschermittwochsrede seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Anlaß für die Ermittlungen war Poggenburgs Rede zum politischen Aschermittwoch. Darin hatte er Vertreter der Türkischen Gemeinde in Deutschland unter anderem als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ bezeichnet. Es gingen danach über 200 Strafanzeigen ein. Zwar seien die gewählten Formulierungen polemisch, aber sie erfüllten nicht den Tatbestand der Volksverhetzung oder Beleidigung. „Auch seine weiteren Aussagen sind im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten.“
Poggenburg kommentierte die Einstellung der Ermittlungen über den Kurznachrichtendienst Twitter: „Es müssen intolerante Leute einfach mal lernen, was Meinungsfreiheit ist. Es kann nicht sein, daß die nur bei Kritik und Diffamierung ‘gegen rechts’ gelten soll. Recht und Gesetz sind für alle gleich!“
AfD-Landesverband schließt Arppe aus
Unterdessen hat der AfD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern den Landtagsabgeordneten Holger Arppe wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen. Arpe war im vergangenen Jahr mit Gewalt- und Sexualphantasien aus einer internen Chatgruppe in die Schlagzeilen geraten.
AfD-Landeschef Leif-Erik Holm zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Landesschiedsgerichts. „Mit dem Urteil hat das Gericht bestätigt, daß Holger Arppe mit seinen Äußerungen der Partei schweren Schaden zugefügt hat. Damit ist nun noch einmal deutlich klargemacht worden, daß Gewaltfantasien keinen Platz in der AfD haben.“ (ag/krk)