MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Kopftuchverbot für Richter und Rechtsreferendare abgewiesen. Geklagt hatte eine moslemische Jurastudentin, die während ihrer Ausbildung am Augsburger Amtsgericht nicht am Richtertisch hatte Platz nehmen dürfen, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte der Frau 2016 zunächst Recht gegeben, dies aber auch mit einem Regelungsdefizit in der Kopftuchfrage durch den bayerischen Gesetzgeber begründet. Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte unmittelbar nach der damaligen Urteilsverkündung Berufung eingelegt.
Inzwischen hat der Landtag aber auch das Richter- und Staatsanwaltgesetz beschlossen, das das Kopftuch und andere religiöse Symbole auf der Richterbank verbietet. Auch Polizisten dürfen während ihres Diensts im Freistaat kein Kopftuch tragen. Außer in Bayern ist das nur in Baden-Württemberg explizit untersagt. Allerdings urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2017, daß Referendarinnen in Hessen nicht mit dem Kopftuch auf der Richterbank Platz nehmen dürfen. (tb)