Anzeige
Anzeige

Gerichtsbeschluß: Philipp Ruch darf sich Wohnhaus von Höcke nicht mehr nähern

Gerichtsbeschluß: Philipp Ruch darf sich Wohnhaus von Höcke nicht mehr nähern

Gerichtsbeschluß: Philipp Ruch darf sich Wohnhaus von Höcke nicht mehr nähern

59238020
59238020
Philipp Ruch: Gerichtsbeschluß gegen ihn Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
Gerichtsbeschluß
 

Philipp Ruch darf sich Wohnhaus von Höcke nicht mehr nähern

Das Zentrum für Politische Schönheit hat mit einem Nachbau des Holocaust-Mahnmals neben dem Haus von Björn Höcke (AfD) Kontroversen ausgelöst. Jetzt gibt es einen Gerichtsbeschluß gegen einen der Verantwortlichen. Philipp Ruch darf sich dem Wohnhaus Höckes nur noch auf einen halben Kilometer nähern.
Anzeige

HEILIGENSTADT. Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS) darf sich dem Wohnhaus Björn Höckes (AfD) nur noch auf einen halben Kilometer nähern. Dies bestätigte laut MDR Thüringen das Amtsgericht Heiligenstadt. Das ZPS habe inzwischen eine mündliche Verhandlung bei dem Gericht beantragt, sagte Ruch. Eine solche habe es nach Angaben des Gerichts wegen Dringlichkeit nicht gegeben.

Durch die Anordnung ist es Ruch nach eigenen Angaben nicht mehr möglich, seine Wohnung in einem Nachbarhaus zu betreten. Auch könne er so nicht mehr zu dem „Kunstobjekt“ des ZPS gelangen. Beides liege weniger als 500 Meter von Höckes Haus entfernt. Das ZPS hatte neben dem Grundstück Höckes im thüringischen Eichsfeld 24 Betonstelen errichtet, die an das Holocaust-Mahnmal in Berlin erinnern sollen. Die Gruppe mietete verdeckt das an Höckes Besitz angrenzende Grundstück an und beobachtete von dort aus den AfD-Politiker.

Die Aktion war nicht nur in den Reihen der AfD auf Kritik gestoßen. Der Thüringer AfD-Landessprecher Stefan Möller sprach von einer Grenzüberschreitung. „Solche Aktionen dürfen in einem demokratischen Rechtstaat nicht akzeptiert werden.“ Auch der Thüringer Landesvorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Reinhard Schramm, lehnte die Aktion ab. Er bezeichnete sie im Mitteldeutschen Rundfunk als „gut gemeint und schlecht gemacht“. (ha)

Philipp Ruch: Gerichtsbeschluß gegen ihn Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles