KARLSRUHE. Terrorverdächtige Ausländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeschoben werden. Eine entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei verfassungsgemäß und der Begriff Gefährder sei ausreichend bestimmt. Das entschieden die Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzbeschluß.
Die Vorschrift ermöglicht Innenministerien, Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben.
Der Paragraph war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2011 in den USA eingeführt worden. Zum Einsatz kam er in voller Schärfe nach dem LKW-Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz Ende vergangenen Jahres. Zwei bei einer Razzia im niedersächsischen Göttingen festgenommene Männer aus Nigeria und Algerien wurden abgeschoben.
Im vom Bundesverfassungsgericht behandelten Fall ging es um einen Algerier, der erstmals 2003 einwanderte. Bremens Innensenator stufte ihn als Gefährder ein und ordnete seine Abschiebung an. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde des Mannes ab. (ls)