BERLIN. AfD-Chefin Frauke Petry steht ihrer Partei nicht als Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl zur Verfügung. Sie wolle die AfD weder als alleinige Spitzenkandidatin noch als Teil eines Spitzenteams im Wahlkampf anführen, sagte Petry in einer Videobotschaft.
Sie wolle mit diesem Schritt allen entsprechenden Spekulationen eine Absage erteilen, begründete Petry ihre Entscheidung. Die drängenden Sachfragen über den Kurs und die Programmatik der AfD müßten unabhängig von angeblichen oder tatsächlichen Personalfragen diskutiert werden.
Die Nachricht ist nicht gänzlich neu, denn Petry hatte stets Wert darauf gelegt, nie erklärt zu haben, alleinige Spitzenkandidatin werden zu wollen. Vor einigen Wochen hatte sie zudem bekanntgegeben, nicht für eine Teamlösung zur Verfügung zu stehen.
Petry fordert Kursklärung
Petry mahnte, die AfD müsse sich auf ihrem Parteitag in Köln entscheiden, welche Strategie sie verfolgen wolle. Ohne eine solche Klärung, könne sich die AfD nicht bundesweit zweistellig festsetzen. Zur Wahl stünden der von ihr präferierte realpolitischer Kurs oder ein fundamentaloppositioneller.
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Petry kämpft für den von ihr ins Spiel gebrachten sogenannten „Zukunftsantrag“, in dem sie dafür wirbt, langfristig eine Regierungsbeteiligung anzustreben. Sie sehe die Rolle der AfD in der kommenden Legislaturperiode in einer harten Opposition. Für die darauffolgende Legislaturperiode solle die AfD aber alles daran setzen, Seniorpartner in einer Regierungskoalition zu werden.
Zu Änderungen an Antrag bereit
Ihren parteiinternen Gegnern wie dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sowie AfD-Vize Alexander Gauland wirft sie dagegen vor, die Partei ohne demokratische Entscheidungen durch provokante Äußerungen auf einen fundamental oppositionellen Kurs zwängen zu wollen.
Petry gestand in der Videobotschaft auch, ihr Zukunftsantrag habe in den vergangenen Tagen „viel Staub aufgewirbelt“. Kritiker hielten ihr vor, sie strebe damit die Spaltung der Partei in verschiedene Lager an. Sie sei sich bewußt, daß der Antrag stellenweise „so deutlich“ formuliert sei, daß er Mitglieder verschreckt habe. Dies sei nicht ihre Absicht gewesen. Sie sei daher dazu bereit, Passagen im Zuge der Antragsdiskussion umzuformulieren und so konsensfähig zu machen. (krk)