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Bildungspolitik: Schule muß neutral bleiben

Bildungspolitik: Schule muß neutral bleiben

Bildungspolitik: Schule muß neutral bleiben

Kristin Alheit
Kristin Alheit
Sozialministerin von Schleswig-Holstein, Kristin Alheit (SPD): Rechtsgutachten zur Sexualerziehung setzt Ministerin unter Druck Foto: picture alliance / dpa
Bildungspolitik
 

Schule muß neutral bleiben

Ein Rechtsgutachten könnte dem Protest von Elterninitiativen gegen die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ künftig neuen Auftrieb geben. Es kommt zu dem Schluß, daß der Staat seine Neutralitätspflicht verletzt, wenn er diversen schwul-lesbischen Lobbygruppen eine einseitige Indoktrination ermöglicht.
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Ein Rechtsgutachten könnte dem Protest bundesweiter Elterninitiativen, die sich gegen die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ wehren und diversen schwul-lesbischen Lobbygruppen Indoktrination vorwerfen, künftig neuen Auftrieb geben. Seit 2014 währt in Schleswig-Holstein ein Streit über den „Methodenschatz für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen“.

Eine erste Fassung, die die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Schleswig-Holstein (LSVD-SH) in Auftrag gegeben hatte, wurde zurückgezogen. Eine Überarbeitung, die auch für Kitas geeignet sein sollte, wurde abermals vom Bildungsministerium gestoppt.

Doch der grundlegende Aktionsplan der Regierung, der unter dem Motto „Echte Vielfalt“ das Leben und Lieben vielfältiger sexueller Identitäten auch Grundschülern näherbringen wollte, war davon nicht betroffen. Dies könnte sich nun ändern.

Staat darf nicht einseitige Auffassungen vermitteln

Am Montag hat der Verein „Echte Toleranz e.V.“ aus Aumühle ein Gutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Christian Winterhoff veröffentlicht. Demnach seien der ursprüngliche Methodenschatz und auch dessen finale, inzwischen mehrfach bearbeitete Version verfassungswidrig, da sie gegen das Verbot staatlicher Indoktrinierung verstoßen.

Die Auffassung, daß homosexuelle und heterosexuelle Verhaltensweisen gleichwertige Ausprägungen menschlicher Sexualität seien, dürfe an staatlichen Schulen zwar vorgestellt werden, jedoch nicht als einzig wahre und richtige Sicht der Dinge. Im Sinne des Neutralitätsgebots müßten auch gegenteilige Auffassungen als vertretbar dargestellt werden.

Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

„Der Staat muß im Rahmen schulischer Sexualerziehung für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und jeden Versuch einer Indoktrinierung unterlassen“, beruft sich Winterhoff auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sexualerziehung aus dem Jahr 1977.

„Unterrichtsmaterial an staatlichen Schulen darf nicht darauf ausgerichtet sein, Schüler zu veranlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“, mahnte der Verfassungsrechtler. Der Methodenschatz stelle jedoch Hetero-, Homo-, Bi- und Transsexualität als gleichwertig dar und habe das didaktische Ziel, daß diese Auffassung vom Schüler „nicht nur zu tolerieren, sondern auch zu akzeptieren, also gutzuheißen und zu übernehmen“ sei. Die staatliche Sexualerziehung dürfe jedoch ausschließlich zur Toleranz anleiten, nicht aber zur Akzeptanz unterschiedlicher Arten von Sexualverhalten erziehen.

Entweder alle Interessengruppen einladen – oder niemanden

Um Indoktrination handele es sich auch, wenn Schwule und Lesben im Rahmen „sonstiger Schulveranstaltungen für Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung werben, ohne daß auch gegenteiligen Einstellungen hinreichend Raum gegeben wird“, so Winterhoff.

„Wenn der Staat entsprechenden Organisationen die Gelegenheit bietet, eigenverantwortlich Unterricht mit diesem Ziel zu gestalten, überschreitet er eine Grenze und ist zu ausgleichenden Gegenmaßnahmen verpflichtet, um die gebotene Neutralität wiederherzustellen.“ Möchte er aber nicht, daß sich die unterschiedlichsten Interessengruppen an der Schulpforte die Klinke in die Hand geben, sollte er sich von vornherein darauf besinnen, daß er zur Zurückhaltung verpflichtet ist.

Signalwirkung über Schleswig-Holstein hinaus

Das hundert Seiten umfassende Rechtsgutachten könnte über Schleswig-Holstein hinaus eine Signalwirkung entfalten. Vor allem in rot-grün regierten Ländern streben Sexualreformer auf ähnliche Weise in die Schulen und verankern in Zusammenarbeit mit den Sozialministerien sexualpädagogische Aktionspläne in der Bildungspolitik.

„Die getroffenen Rechtsaussagen zur Verfassungslage lassen sich ohne weiteres verallgemeinern und bundesweit anwenden“, bestätigte Winterhoff gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Auf solch sensible Wertvorstellungen wie die in Familien vermittelte Sexualmoral müsse in allen staatlichen Schulen besondere Rücksicht genommen werden.

Eltern dürfen ihr Recht auf Erziehung durchsetzen

Eltern müsse das Recht eingeräumt werden, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht zu befreien, wenn den Vorgaben des Neutralitäts- und Rückhaltungsgebot nicht Rechnung getragen werde, sagte Winterhoff, der neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Außerplanmäßiger Professor an der Universität Göttingen lehrt.

Als Gutachter obliege es ihm jedoch nicht, konkrete politische Konsequenzen zu ziehen. Aus Sicht des Vereins könne es nun weiter darum gehen, Eltern weiter zu sensibilisieren, ihr Recht auf Erziehung in diesen weltanschaulichen Fragen durchzusetzen.

Schulleiter kommen ihrer Auskunftsplicht nicht nach

Um beurteilen zu können, wie Eltern ihre Kinder wirksam vor einem Unterricht bewahren, der durchweg von der Idee der „sexuellen Vielfalt“ geleitet ist, müssen Daten aus den Klassenzimmern erhoben werden. Schließlich wollen die Initiatoren der Aktionspläne fächerübergreifend und nicht nur in extra dafür vorgesehenen Unterrichtseinheiten zur Akzeptanz vielfältiger Lebens- und Liebesweisen erziehen.

Der sexualpädagogische Status quo in den Schulen ist jedoch nur schwer zu überprüfen. In Schleswig Holstein hat der Verein „Echte Toleranz e.V.“ an 343 Schulen einen Auskunftsantrag zum Thema „sexuelle Vielfalt“ gerichtet, auf den jedoch gerade einmal 21 geantwortet haben. Warum 94 Prozent der befragten Schulleiter ihrer Auskunftspflicht nach dem Informationsgesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht nachgekommen sind, ist offen, sagte der Vorstand des Vereins, Peter Rohling, der JUNGEN FREIHEIT.

Unklar, ob die Ministerin an ihren Plänen festhält

Unklar ist auch, ob Sozialministerin Alheit trotz der Ergebnisse des Rechtsgutachtens weiterhin das mehrfach überarbeitete Unterrichtsmaterial mit dem neuen Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ in die Entwicklung der neuen Fachanforderungen für den Unterricht einbeziehen will.

„Angesichts der Tatsache, daß neue Fachanforderungen, in die der verfassungswidrige Methodenschatz einbezogen wird, ebenfalls verfassungswidrig sein würden, erscheint es wenig wahrscheinlich, daß die Sozialministerin an ihren Plänen weiter festhalten wird“, meinte der Vereinssprecher. „Sollte sie es dennoch tun, sind wir schon jetzt sehr gespannt, wie sie dies im heraufziehenden Landtagswahlkampf rechtfertigen wird.“

JF 37/16

Sozialministerin von Schleswig-Holstein, Kristin Alheit (SPD): Rechtsgutachten zur Sexualerziehung setzt Ministerin unter Druck Foto: picture alliance / dpa
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