Deutschland · Schule muß neutral bleiben Ein Rechtsgutachten könnte dem Protest von Elterninitiativen gegen die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ künftig neuen Auftrieb geben. Es kommt zu dem Schluß, daß der Staat seine Neutralitätspflicht verletzt, wenn er diversen schwul-lesbischen Lobbygruppen eine einseitige Indoktrination ermöglicht.