BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn gestoppt. Aktuelle Berichte des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, der linken Gruppierung „Pro Asyl“ sowie des Auswärtigen Amtes belegten, „daß Ungarn Asylbewerber ohne Angabe von Gründen zum Teil bis zu sechs Monate inhaftiere“, begründete die Kammer ihr Urteil.
Dies verstößt nach Angaben der Richter gegen das in der EU-Grundrechtecharta festgehaltene Recht auf Freiheit. Damit setzte das Verwaltungsgericht die sogenannte Dublin-III-Verordnung außer Kraft, wonach der EU-Mitgliedsstaat für einen Asylbewerber zuständig ist, den dieser als erstes betritt. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Gerichte immer wieder Abschiebungen in andere EU-Staaten zeitweise untersagt. Betroffen waren unter anderem Griechenland, Italien und Rumänien. Kritiker werfen diesen Staaten vor, bewußt schlechte Zustände zu dulden und Asylbewerber zu ermuntern, nach Deutschland weiterzuziehen. (ho)