BERLIN. Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Am Freitagmittag votierten 404 Abgeordnete für den von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf. 148 Parlamentarier stimmten dagegen, darunter überwiegend Politiker von Linken und Grünen.
Dem neuen Gesetz zufolge müssen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen lang speichern. Die Daten dürfen nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen herangezogen werden.
Verbindungsdaten lassen Rückschlüsse über die Rufnummer, die Zeit sowie die Dauer eines Anrufes zu. Standortdaten von Handyanrufen sollen für maximal vier Wochen gespeichert werden dürfen. Nach Ablauf der Speicherfrist sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Daten zu löschen. Der Inhalt der Kommunikation darf jedoch weiterhin nicht gespeichert werden. Der Inhalt von SMS-Nachrichten kann jedoch weiterhin mitgelesen werden, da eine ausschließliche Speicherung und Auswertung der Metadaten von Kurznachrichten aus technischen Gründen nicht möglich sei.
FDP kündigt Verfassungsklage an
Grüne und Linke warfen der Bundesregierung vor, Millionen Bürger unter Generalverdacht zu stellen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kündigte Verfassungsklage an. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies Kritik an dem Gesetz zurück. Die Maßnahme sei „verhältnismäßig“. Polizei und Justiz erhielten zur Aufklärung schwerster Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2009 ein früheres Gesetz der großen Koalition unter Führung Angela Merkels (CDU) als grundgesetzwidrig verworfen. Zudem hatte sich die FDP als damaliger Koalitionspartner gegen eine Neufassung des Gesetzes gestellt. Mit der Neuauflage der großen Koalition war das Thema wieder auf die Tagesordnung gelangt. 2014 hatte auch der Europäische Gerichtshof eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt und dies mit einem Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta begründet. (fl)