KÖLN. Weil ein Hotelbetreiber sich weigerte, zwei homosexuellen Männern seine Räume für eine Hochzeitsfeier zur Verfügung zu stellen, muß er nun Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Köln, wie der Kölner Express berichtet. „Das Haus gehört meiner Mutter, und die kann sich mit den neuen Gegebenheiten noch nicht so recht anfreunden“, hatte der Hotelier seine Ablehnung begründet. „Die Kölner sagen dazu liebevoll: Et es, wie et es.“
Gegen diese Absage klagte das Männerpaar erfolgreich vor dem Amtsgericht. Der Betreiber der noblen Villa in Köln wurde vom Gericht zu einem Schadensersatz von zweimal 750 Euro verurteilt, den er an die beiden Männern zu zahlen habe. Am Wochenende fand in Köln der diesjährige Christopher-Street-Day statt. (FA)