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„Hooligans gegen Salafisten“: Gericht kippt Verbot von Hooligan-Demo

„Hooligans gegen Salafisten“: Gericht kippt Verbot von Hooligan-Demo

„Hooligans gegen Salafisten“: Gericht kippt Verbot von Hooligan-Demo

Hooligans gegen Salafisten
Hooligans gegen Salafisten
Demonstration der „Hooligans gegen Salafisten“ Ende Oktober in Köln Foto: picture alliance/dpa
„Hooligans gegen Salafisten“
 

Gericht kippt Verbot von Hooligan-Demo

Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Verbot einer für Sonnabend von Hooligans geplanten Demonstration gegen Islamismus in der niedersächsischen Landeshauptstadt gekippt. Die Polizei habe bei ihrer Verbotsbegründung zu Unrecht einen unfriedlichen Verlauf der Versammlung unterstellt.
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HANNOVER. Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Verbot einer für Sonnabend von Hooligans geplanten Demonstration gegen Islamismus in der niedersächsischen Landeshauptstadt gekippt. Gründe für ein solches Verbot lägen nicht vor, entschied das Gericht am Donnerstag. Allerdings darf die Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ nicht wie beabsichtigt mit einem Demonstrationszug durch die Stadt ziehen, sondern sich nur an einem Ort versammeln.

Die Polizei hatte die angemeldete Demonstration zuvor untersagt, da sie nach den Ereignissen in Köln mit Gewalt rechnete. Dort hatten sich Ende Oktober auf einer Veranstaltung der „Hooligans gegen Salafisten“ knapp 5.000 Personen versammelt, um gegen den Terror der Islamisten-Milz Islamischer Staat (IS) zu demonstrieren. Dabei war es auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen, bei der knapp 50 Beamte verletzt wurden. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke ein.

Gericht: Polizei unterstellt zu Unrecht unfriedlichen Verlauf

Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe hatte daher die für Sonnabend geplante Demonstration unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ verboten, da die Veranstaltung seiner Ansicht nach nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit genieße. Ein Großteil der Teilnehmer suche gezielt die gewalttätige Auseinandersetzung, kritisierte er. Der zu erwartende unfriedliche Verlauf der Demonstration gefährde die öffentliche Sicherheit, warnte der Polizeipräsident.

Dem widersprach das Gericht am Donnerstag. Kluwe habe zu Unrecht einen unfriedlichen Verlauf unterstellt. Der Anmelder hatte zuvor Einspruch gegen das Verbot eingelegt. In einem Eilantrag argumentierte er, Die Demonstration in Köln sei „ungeplant unfriedlich“ verlaufen. Für die Ausschreitungen sei nicht die gesamte Versammlung verantwortlich gewesen, sondern Einzelpersonen. Auch habe das Verhalten der Polizei zur Eskalation der Situation beigetragen. Die Veranstalter hätten Gewalt nicht befürwortet oder gefördert.

Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag teilweise statt, auch weil in Hannover der Anmelder zur Zusammenarbeit mit der Polizei bereit sei und sich von Gewalt distanziere. Die Versammlung könne daher nicht vollständig verboten werden. Die „Hooligans gegen Salafisten“ dürfen sich nun am Zentralen Omnibusbahnhof versammeln. (krk)

Demonstration der „Hooligans gegen Salafisten“ Ende Oktober in Köln Foto: picture alliance/dpa
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