PADERBORN. Die katholische Bonifatius-Grundschule in Paderborn darf einen Schulanfänger ablehnen, dessen islamische Eltern weder eine Teilnahme am Religionsunterricht noch an der Messe erlauben wollten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen in einem Eilbeschluß am Mittwoch, wie die Deutsche Presse Agentur berichtet. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden.
Die Eltern des sechsjährigen Jungen hatten sich im Anmeldeformular der Bekenntnisschule geweigert, den ausdrücklichen Wunsch nach einer Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten zu bestätigen. Das Kind wurde daraufhin abgelehnt. Die Eltern klagten gegen diese Entscheidung und argumentierten, die Forderung nach religiöser Teilnahme stelle einen „Verfassungsbruch“ und ein „Aufdrängen“ gegenüber Andersgläubigen dar.
Christliche Schüler werden verdrängt
Auch machten die Eltern geltend, daß der Anteil der katholischen Schüler an der Grundschule unter die Hälfte gesunken sei. Damit habe diese den Charakter einer christlichen Bekenntnisschule verloren. Das Oberverwaltungsgericht stellte dagegen fest, daß eine Bekenntnisschule ihre Eigenschaft nicht verliert, wenn der Schüleranteil mit entsprechender Religionszugehörigkeit sinke. Erst durch einen Beschluß des kommunalen Trägers könnte diese Eigenschaft aufgelöst werden. (FA)