ESSEN. Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, Verbrechensopfer in Zukunft über den Haftort und den Entlassungstermin des Täters zu informieren. Noch in dieser Legislaturperiode solle das Strafvollzugsgesetz des Landes geändert werden, versprach der Beauftragte für den Strafvollzug, Michael Walter, gegenüber der Waz-Mediengruppe. „Wir müssen uns mehr als bisher den Belangen der Verbrechensopfer zuwenden.“
Die Opfer sollen künftig „von der Information über den Haftaufenthalt des Täters und über die schrittweisen Vollzugslockerungen bis hin zu Schutzmaßnahmen, insbesondere nach der Entlassung“, informiert werden, sagte der Kriminalexperte und Berater des Justizministers Thomas Kutschaty (SPD). Zugleich forderte Walter einen neuen Täter-Opfer-Ausgleich. Nach belgischem Vorbild könnten Häftlinge beispielsweise eine symbolische Wiedergutmachung ansparen.
Die Häftlinge auf die Freiheit vorbereiten
Für die Täter fordert der 67jährige eine gezielte Vorbereitung auf die Zeit nach der Haft. „Niemand schreit auf, daß es in NRW Gefängnisse gibt, in denen fünfzig Prozent der Häftlinge nichts anderes tun, als 23 Stunden am Tag müßig auf der Zelle zu hocken.“ Es könne nicht angehen, wenn erst drei Tage vor Entlassung geschaut werde, „wo der Häftling künftig wohnen kann und wie sein Bewährungshelfer heißt“.
Nach mehreren Skandalen in der Vergangenheit, bei denen unter anderem ein zwanzigjähriger Häftling von seinen Mitgefangenen zu Tode gefoltert wurde, ist das Land um eine Reform seiner Justizvollzugsanstalten bemüht. Bis 2015 will die rot-grüne Regierungskoalition ein neues Strafvollzugsgesetz formulieren. (FA)