BERLIN. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anhebung der Leistungen für Asylbewerber belastet die Haushalte der Bundesländer voraussichtlich mit 100 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. Die Erhöhung des Barbetrages verursacht demnach Kosten von etwa 90 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel für Sachleistungen schlagen nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit ungefähr 15 Millionen Euro zu Buche.
Das Verfassungsgericht hatte im Juli entschieden, daß die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland unter dem notwenigen Existenzminimum liegen. Rückwirkend zum Januar 2011 stiegen die Ansprüche von Antragsstellern damit von 225 auf 336 Euro im Monat. Deutsche Hartz-IV-Empfänger erhalten 374 Euro Grundsicherung.
Derzeit arbeitet eine Kommission aus Vertretern der Bundesländer und der Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, mit dem die Zahlungen an Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Ob diese künftig den gleichen Betrag erhalten wie Arbeitslosengeld-II-Empfänger, steht nach Angaben der Regierung derzeit noch nicht fest. (ho)