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Kriminalität: Linksextremisten kosten Berlin Millionen

Kriminalität: Linksextremisten kosten Berlin Millionen

Kriminalität: Linksextremisten kosten Berlin Millionen

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Kriminalität
 

Linksextremisten kosten Berlin Millionen

Die Bekämpfung linksextremer Gewalt kostet die Hauptstadt Millionen. Alleine die Unterstützung von Polizisten aus anderen Bundesländern bei den Krawallen um den 1. Mai schlug in den beiden vergangenen Jahren mit rund 4,3 Millionen Euro zu Buche.
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Polizeiaufgebot zum 1. Mai 2011: Erhebliche Kosten für das Land Berlin Foto: JF

BERLIN. Die Bekämpfung linksextremer Gewalt kostet die Hauptstadt Millionenbeträge. Alleine die Unterstützung von Polizisten aus anderen Bundesländern bei den Krawallen um den 1. Mai schlug 2010 und 2011 mit rund 4,3 Millionen Euro zu Buche. Dies geht aus einer Antwort des Berliner Senates auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (Piraten) über den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte hervor.

Auch der durch Brandanschläge auf Autos nötig gewordene Einsatz von Bundespolizisten zwischen August und November 2011 sorgte für Mehrausgaben von rund 2,1 Millionen Euro. Ein weiterer großer Einzelposten ist die Räumung eines besetzten Hauses in der Liebigstraße, die  Kosten von 535.325 Euro verursachte, nicht mitgezählt sind die Folgekosten durch linksextreme Protestkundgebungen.

Unkalkulierbare mittelbare Kosten

Schwer zu beziffern sind die Mehrkosten für Veranstaltungen, gegen die linksextreme Organisationen zu Protesten aufriefen. Beispielsweise kostete das Treffen der Nato-Außenminister im April vergangenen Jahres das Land Berlin 786.563 Euro. Zum Vergleich: Großereignisse wie die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 und der Papstbesuch 2011 verursachten Mehrausgaben von 409.195 beziehungsweise 431.835 Euro.

Insgesamt mußte Berlin für zusätzlich angeforderte Polizisten in den Jahren 2010 und 2011 eine Summe von 12,6 Millionen Euro aufbringen. Nach einem Abkommen mit dem Land Brandenburg stellen beide Bundesländer gegenseitig angeforderte Hilfe nicht mehr in Rechnung, sofern Polizisten und Einsatzfahrzeuge nicht länger als 24 Stunden im Einsatz verbleiben. (FA)

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