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Bundestag: Grüne fordern wirksamere Verfolgung „vorurteilsmotivierter Straftaten“

Bundestag: Grüne fordern wirksamere Verfolgung „vorurteilsmotivierter Straftaten“

Bundestag: Grüne fordern wirksamere Verfolgung „vorurteilsmotivierter Straftaten“

Bundestag
 

Grüne fordern wirksamere Verfolgung „vorurteilsmotivierter Straftaten“

Bei Delikten, die durch „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ motiviert seien, solle künftig generell das besondere öffentliche Interesse bejaht werden, damit die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige des Opfers ermitteln könne, fordert die Bundestagsfraktion der Grünen in einem Antrag.
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Die Grünen wollen gesetzlich festlegen, welche Gruppen unter den Schutz des Volksverhetzungparagraphen fallen. Foto: Pixelio/Gerd Altmann

BERLIN. Die Grünen im Bundestag haben eine konsequentere Verfolgung von sogenannten „vorurteilsmotivierten Straftaten“ gefordert. „Die Straftaten, die sich gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status richten, sind zutiefst verwerflich und fordern alle gesellschaftlichen Kräfte, sie zu verhindern“, heißt es in einem Antrag der Fraktion.

Bei Delikten, die durch „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ motiviert seien, solle künftig generell das besondere öffentliche Interesse bejaht werden, damit die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige des Opfers ermitteln könne, fordern die Grünen. Zudem müsse per Gesetz festgelegt werden, welche Gruppen aufgrund „ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters“  unter den Schutz des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) fallen.

Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts stärken

„Vorurteilsmotivierte Straftaten gegen Menschen insbesondere wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status verletzen zutiefst deren Achtungsanspruch und billigen weitere Straftaten, die teilweise mit unvorstellbarer Brutalität ausgeführt werden“, warnen die Grünen in ihrem Antrag.

Bei aus „Ressentiments entstandenem Unrecht“ liege die besondere Dimension darin, daß die Taten nicht nur gegen das Opfer als Individuum gerichtet seien, „sondern über die Leidenszufügung am jeweiligen Opfer hinaus geeignet sind, weite Teile der Bevölkerung zu verunsichern und deren Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts zu erschüttern“. (krk)

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