BERLIN. Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM verstößt nach Ansicht des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen frühere Bundestagsbeschlüsse.
In einem Schreiben an seine Fraktionskollegen listet Gauweiler laut Bild-Zeitung insgesamt sieben Punkte auf, in denen der ESM-Vertrag den vom Bundestag am 17. März 2011 beschlossenen Regelungen für den Euro-Rettungsschirm widerspricht. Nach diesen sollten beispielsweise Banken an sämtlichen Kosten zur Euro-Rettung beteiligt und Regeln für die Schuldenstaaten aufgestellt werden. „Beides ist nicht geschehen“, kritisierte Gauweiler.
Dem Blatt nach rechnen Juristen mit Verfassungsklagen, sollte es keine Änderungen am Vertragstext des ESM geben. Der Euro-Rettungsschirm soll Ende Juni vom Bundestag beschlossen werden. (krk)