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Urteil: Freiheitsstrafen nach „Hetzjagd auf junge Migranten“

Urteil: Freiheitsstrafen nach „Hetzjagd auf junge Migranten“

Urteil: Freiheitsstrafen nach „Hetzjagd auf junge Migranten“

Urteil
 

Freiheitsstrafen nach „Hetzjagd auf junge Migranten“

Das Landgericht Stuttgart hat zwei rechtsradikale junge Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, daß sich die heute 21 und 22 Jahre alten Männer im April vergangenen Jahres an einer „Hetzjagd auf junge Migranten“ beteiligt hatten.
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Justizia: Gelten in Deutschland unterschiedliche Rechtsmaßstäbe? Foto: Pixelio/Florentine

STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart hat zwei rechtsradikale junge Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, daß sich die heute 21 und 22 Jahre alten Männer im April vergangenen Jahres an einer „Hetzjagd auf junge Migranten“ beteiligt hatten. Beide müssen nun jeweils für zwei Jahre und fünf Monate in Haft.

Anlaß war eine Geburtstagsfeier „mit überwiegend rechtsradikal eingestellten Teilnehmern auf einer Streuobstwiese“, an der auch die beiden Verurteilten teilnahmen. In der Nähe der Feier grillten mehrere junge Einwanderer. Im Verlauf der Nacht kam es zwischen beiden Gruppen zum Streit und im Anschluß daran laut Pressemitteilung des Gerichts „zu einem Angriff von mindestens zehn Rechtsradikalen unter Beteiligung der beiden Angeklagten auf die neun Gäste der Grillfeier“.

Als die Einwanderer daraufhin „panikartig flüchteten“, wurden sie von „den Rechtsradikalen gejagt“, geschlagen und getreten. Bei ihrer Flucht verletzten sich einige Ausländer durch Stürze. „Unter anderem kam es zu einer Milzverletzung, einem Armbruch und einer Meniskusverletzung“, so das Gericht. Alle Opfer litten bis heute unter erheblichen Angstzuständen.

„Gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit“

Mindestens ein Rechtsradikaler zündete zudem eine Gartenlaube auf dem Grundstück der Einwanderer an, in das sich drei Männer geflüchtet hatten. Die Hütte brannte vollständig nieder, verletzt wurde allerdings niemand. Zwar konnte den beiden Verurteilten keine Beteiligung an der Brandstiftung nachgewiesen werden, „in Anbetracht der gefährlichen und beängstigenden Art und Weise des Angriffs mit vielen Verletzungsopfern“ sei eine Jugend- beziehungsweise Freiheitsstrafe in nicht bewährungsfähiger Höhe angemessen, so das Gericht.

„Die in der Tat zum Ausdruck kommende gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit, die dazu geführt hat, daß die in der brennenden Hütte befindlichen Personen mehr Angst vor den Rechten als vor dem Feuer hatten, erfordert diese Strafhöhe“, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.

Die Entscheidung steht in krassem Gegensatz zu einem Urteil, das am Donnerstag vom Landgericht Moabit in Berlin gefällt worden war. Der Vorsitzender Richter verurteilte zwei 21 und 22 Jahre alte Kurden zur Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise vier Monaten, weil sie im vergangenen September einen jungen Mann auf einem U-Bahnhof angegriffen und geschlagen hatten. Das Opfer kam der auf der Flucht vor den beiden ums Leben. Nach Ansicht des Richters sei dies aber nicht direkt die Schuld der Angeklagten gewesen, sondern eine „Verkettung unglücklicher Umstände“. (krk)

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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