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Haß auf Deutsche: Prozeßauftakt gegen Lichtenberger U-Bahn-Schläger

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Haß auf Deutsche
 

Prozeßauftakt gegen Lichtenberger U-Bahn-Schläger

Am Donnerstag hat in Berlin der Prozeß gegen vier ausländische Jugendliche begonnen, die im Februar den Malergesellen Marcel R. überfallen, ausgeraubt und ins Koma geprügelt haben. Ein Gerichtssprecher sagte, die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, daß die Täter aus deutschenfeindlichen Motiven gehandelt hätten.
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Zwei der Täter auf einem Video aus der Überwachungskamera Foto: Ausschnitt JF

BERLIN. In Berlin hat am Donnerstag der Prozeß gegen vier ausländische Jugendliche begonnen, die im Februar den Malergesellen Marcel R. überfallen, ausgeraubt und ins Koma geprügelt haben. Ein Gerichtssprecher sagte, die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, daß die Täter aus deutschenfeindlichen Motiven gehandelt hätten.

Die Anklage wirft den vier Ausländern deswegen zweifachen versuchten Mord aus niederen Beweggründen vor. Demnach haben Jafeth S. (Kenianer), Etrit C. (Kosovare), Dino H. (Bosnier) Nazeh S. (Iraker) den Handwerker und dessen Arbeitskollegen als „Scheiß-Nazis“ beschimpft und „wir hassen Deutsche“ gegröhlt.

Während die späteren Opfer daraufhin die Flucht ergriffen, verfolgte das Quartett Marcel R. weiter, schlug ihn zu Boden und trat mehrfach mit voller Wucht gegen den Kopf des Maler-Gesellen, dem später ein Teil der Schädeldecke operativ entfernt werden mußte. Die Schläger stahlen anschließend seine Geldbörse mit drei Euro, sein Handy und ließen den Schwerverletzten hilflos zurück.

Täter bezeichneten Opfer als Rechtsextremisten

Auch auf den zweiten Handwerker schlugen sie mehrfach ein und ließen von ihm ab, als sich ein Passant einmischte. Nach ihrer Festnahme behaupteten die Vier, die Maler seien Rechtsextremisten gewesen und hätten sie rassistisch beleidigt. Nachdem die Ermittler dafür jedoch keine Hinweise fanden, zogen die Beklagten ihre Behauptung zurück. Wie die Bild berichtet, habe einer der Schläger später gesagt, beim einstudieren dieser Lüge hätten sich die vier „fast totlachen“ müssen.

Zudem sollen die vier Täter bereits einige Wochen vor dem Überfall auf Deutsche angegriffen und beleidigt haben. Zwei der in Untersuchungshaft sitzenden Täter schlugen auch nach ihrer Verhaftung im Gefängnis auf Mithäftlinge ein.

Da die 14 bis 18jährigen unter das Jugendstrafrecht fallen, droht ihnen eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis. Während des Verfahrens sollen mehr als 80 Zeugen angehört werden. (ho)

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