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Justiz: Muslimischer Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe

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Muslimisches_Maedchen_Flickr_-syauqee-
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Justiz
 

Muslimischer Vergewaltiger erhält Bewährungsstrafe

Der muslimische Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens ist mit seiner Familie zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Alle Verurteilten leben seit 1995 in Deutschland, sprechen kein Deutsch und leben von Sozialhilfe.
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Muslimisches Mädchen (hier in Malaysia): Deutsche Gerichte haben Verständnis für fremde Kulturen Foto: Flickr/-syauqee

OSNABRÜCK. Der Vergewaltiger eines elfjährigen Mädchens ist vom Landgericht Osnabrück zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Eltern von Takim M. erhielten die gleiche Strafe wegen Anstiftung und Beihilfe. Alle Verurteilten leben seit 1995 in Deutschland, sprechen kein Deutsch und leben von Sozialhilfe, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung

Hintergrund des Verbrechens ist eine sogenannte „einvernehmliche Entführung“. Ein Großonkel des Mädchens hatte der Verheiratung der damals Elfjährigen mit dem um zehn Jahre älteren Analphabeten zugestimmt. Nach islamischem Recht gilt ein Mädchen mit neun Jahren als heiratsfähig. Kommt es zum Beischlaf, kann ein Mädchen auch gegen den Widerstand der Eltern verheiratet werden.

Auf diese Rechtstradition beriefen sich die Verurteilten, welche die griechische Staatsbürgerschaft besitzen. Wie das Gericht gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bestätigte, besitzt die muslimische Familie Bindungen in die Türkei. 

Schmerzensgeld oder Sozialdienst abgelehnt

Dieser Tradition entsprechend entführten die Täter das Mädchen im Oktober 2006. Als das Mädchen auch in der dritten „Hochzeitsnacht“ den Geschlechtsverkehr verweigerte, wurde sie vergewaltigt. Anschließend wurde das Kind freigelassen, als es sich weiterhin seinem Vergewaltiger widersetzte. Erst zwei Jahre später wurde ein Betreuer des Jugendamtes auf das verhaltensauffällige Mädchen aufmerksam.

Eine Verurteilung zu Schmerzensgeld neben der dreijährigen Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab. Da die Täter allesamt Sozialhilfe erhielten, hätten sie keinen finanziellen Spielraum, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Auch zu Sozialdienst seien sie nicht zu verpflichten, da sie sonst mögliche Arbeitsangebote nicht wahrnehmen könnten. (FA)

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